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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Hier finden Sie die ausführlichen Teilnahmebedingungen der Wärmewochen.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER WÄRMEWOCHEN

Der Qualitätsgedämmt e.V., Leopoldstraße 244, 80807 München verlost 100 Gutscheine à 1.000 € (Zuschuss des Qualitätsgedämmt e.V. zu Fassadendämmungen von Hausbesitzern).


TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR FACHHANDWERKER

An der Verlosung können bis zum 10.11.2017 auf daemmen-lohnt-sich.de registrierte Fachhandwerker (ab 18 Jahre) zugunsten eines ihrer Kunden auf daemmen-lohnt-sich.de/mitmachen teilnehmen. Pro registrierten Fachhandwerker kann maximal ein Gutschein zugunsten eines Kunden und zwecks Weiterverteilung an den Kunden gewonnen werden. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Die Übergabe eines gewonnen Gutscheins an den Kunden erfolgt postalisch über einen registrierten Fachhandwerker, der diesen an einen seiner Kunden weiterverteilt. Der Gutschein (Zuschuss des Qualitätsgedämmt e.V. zu der Fassadendämmung eines Kunden) kann ausschließlich durch den Kunden, unter Einhaltung der Bedingungen für den Zuschuss des Qualitätsgedämmt e.V. für eine Fassadendämmung eingelöst werden. Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Fachhandwerker mit den Teilnahmebedingungen für die Verlosung einverstanden. Mitarbeiter des Qualitätsgedämmt e.V. und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und Angehörige von Mitgliedsfirmen des Qualitätsgedämmt e. V. sind nicht berechtigt, an der Verlosung teilzunehmen.


BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUSCHUSS AN HAUSBESITZER (GUTSCHEINBEDINGUNGEN)

Der Zuschuss i.H.v. 1.000 € wird von dem Qualitätsgedämmt e.V. gewährt. Verwendungszweck ist die Förderung der durchgeführten Fassadendämmung durch einen qualifizierten Fachhandwerker. Zuschussberechtigt sind Hausbesitzer ab 18 Jahren. Der Hausbesitzer muss seinen Auftrag zur Durchführung einer Fassadendämmung dem Fachhandwerker im Aktionszeitraum vom 15.11.2017 bis 28.02.2018 erteilen. Bestätigte Aufträge müssen bis 15.03.2018 beim Qualitätsgedämmt e.V., Leopoldstraße 244, 80807 München eingereicht werden. Die Durchführung der Dämmung durch einen qualifizierten Fachhandwerker und die Einsendung der Rechnungskopie über die durchgeführte Fassadendämmung, zusammen mit dem Gutschein muss bis 31.12.2018 erfolgen. Die Überweisung des Zuschusses erfolgt nach kurzer Prüfung durch den Qualitätsgedämmt e.V. direkt an den Hausbesitzer. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt und nicht auf Dritte übertragen werden. Die Zuschussgewährung ist auf eine Person pro eingereichter Rechnung und Objekt beschränkt. Mitarbeiter des Qualitätsgedämmt e.V. und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und Angehörige von Mitgliedsfirmen des Qualitätsgedämmt e. V. sind nicht berechtigt, einen Zuschuss zu erhalten. Der Gutschein ist gültig bis 31.12.2018.


DATENSCHUTZ

Durch die Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der registrierte Fachhandwerker damit einverstanden, dass der Qualitätsgedämmt e.V. seine erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Verlosung nutzt. Es steht dem registrierten Fachhandwerker jederzeit frei, dieses Einverständnis zu widerrufen oder von der Teilnahme zurückzutreten. Im Übrigen gelten für registrierte Fachhandwerker unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen sowie die Datenschutzbestimmungen des Partnerbereichs.


11.01.2024 16:01:01

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