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DIE BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen Hausbesitzer bei der Sanierung mit Zuschüssen und Krediten.


FÖRDERMITTEL DES BUNDES

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Zuschuss- und Kredit-Förderprogramme von KfW und BAFA und unterteilt diese in die BEG WG (Wohngebäude) und die BEG EM (Einzelmaßnahmen). Damit erleichtert sie Hausbesitzern den Zugang zu den Fördermitteln des Bundes und macht die energetische Sanierung der eigenen vier Wände noch attraktiver.

 

Die flächendeckende Dämmung unserer Gebäude ist eine wichtige Maßnahme, um nachhaltig Energie einzusparen und spielt daher zum Erreichen der Klimaziele eine entscheidende Rolle. Damit dies gelingt, müssen die richtigen Anreize für den Hausbesitzer geschaffen werden. Ein wichtiges Argument pro Wärmedämmung ist daher neben aktivem Klimaschutz die attraktive Förderlandschaft. Auf Bundesebene zählt hier die Bundesförderung für effiziente Gebäude von KfW und BAFA zu den zentralen Elementen. Während das BAFA energetische Einzelmaßnahmen mit großzügigen Zuschüssen fördert, können Kredite für Komplettsanierungen bei der KfW beantragt werden. Im Zuge dessen erhalten Hausbesitzer für einzelne Maßnahmen wie etwa eine Dämmung bis zu 20 % der förderfähigen Kosten in Form eines Investitionszuschusses vom BAFA. Der Tilgungszuschuss bei Krediten für Komplettsanierungen richtet sich hingegen nach dem "Energieniveau", welches das Haus mit den geplanten Maßnahmen erreichen wird. Dabei gilt: Je höher der energetische Standard nach der Sanierung ist, desto mehr Geld erhalten Hausbesitzer.


DIESE VORTEILE BIETET DIE BEG

  • Hohe Zuschüsse, niedrige Zinsen und eine lange Zinsbindung (10 Jahre) machen eine Dämmung attraktiv wie nie.
  • Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Dank des hohen Maximalbetrags deckt der Förderkredit der KfW die Ausgaben für die Sanierung vollständig ab.
  • Der Kredit wird bereits vor der Sanierung ausgezahlt. Damit entstehen für den Hausbesitzer fürs erste keinerlei Kosten. Nur der Tilgungszuschuss wird erst im Anschluss an die Dämmung ausgeschüttet.
  • Die Kosten für die Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater werden bezuschusst.
  • Die teilweise Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien, die Durchführung von Einzelmaßnahmen gemäß individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude werden mit einem Bonus belohnt.

DAS ANGEBOT DER BEG IM ÜBERBLICK



DAS MÜSSEN SIE WISSEN

  • Die BEG fördert ausschließlich energetische Maßnahmen für Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
  • Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten eigene Effizienz-Standards.
  • Erst nach Beantragung der Bundesförderung darf mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden. Der Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb zählt bereits als Beginn.
  • Der Energieberater muss noch vor Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA-Förderung bzw. eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Förderungen der KfW ausstellen.
  • Der Investitionszuschuss für energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich zusätzlich um 5 %, wenn diese gemäß eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden.
  • Werden nach einer Komplettsanierung mindestens 65 % des Energiebedarfs fürs Heizen und Kühlen durch erneuerbare Energien abgedeckt, erhöht sich der Tilgungszuschuss zum Kredit um 5 % (Erneuerbare-Energien-Klasse).
  • Gehörte ein zum EH 40, 55 oder 70 EE-Klasse saniertes Gebäude im Ausgangszustand zu den energetisch schlechtesten 25 %, wird ein so genannter "Worst Performing Building" Bonus (WPB-Bonus) i. H. v. 10 % gewährt.




INVESTITIONSZUSCHUSS BEG EM (BAFA)

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst das BAFA energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die maximal förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 Euro, die Höhe der Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, bis zu 4.500 Euro, sofern die Umsetzung die vorgeschriebenen technischen Mindestanforderungen erfüllt. Wird die Einzelmaßnahme im Rahmen eines iSFP durchgeführt, erhöhen sich die maximal förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro und der Zuschuss auf 20 %. In diesem Fall beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 12.000 Euro. Darüber hinaus werden die Ausgaben für einen Energieeffizienz-Experten mit bis zu 50 % der Kosten gefördert.


    KREDIT BEG WG (KfW-PROGRAMM 261)

    Die KfW vergibt Kredite für Hausbesitzer, die ihre vier Wände vollständig modernisieren möchten. Dabei profitieren sie nicht nur von einer langen Zinsbindung und niedrigen Zinsen, sondern erhalten nach Fertigstellung auch einen Tilgungszuschuss. Der zurückzuzahlende Betrag wird um diesen Zuschuss reduziert und somit auch die Laufzeit verkürzt.

    Die Darlehenssumme für Komplettsanierungen beträgt maximal 120.000 Euro bzw. 150.000 Euro (Erneuerbare-Energien-Klasse).

    Daneben wird auch die Baubegleitung durch einen Energieberater gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der maximale Kreditbetrag bei 10.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 50 % (bis zu 5.000 Euro).

    Der Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung gliedert sich wie folgt:

    • KfW-Effizienzhaus 40: 20 % der Darlehenssumme, bis zu 24.000 Euro für jede Wohneinheit
    • KfW-Effizienzhaus 55: 15 % der Darlehenssumme, bis zu 18.000 Euro für jede Wohneinheit
    • KfW-Effizienzhaus 70: 10 % der Darlehenssumme, bis zu 12.000 Euro für jede Wohneinheit
    • KfW-Effizienzhaus 85: 5 % der Darlehenssumme, bis zu 6.000 Euro für jede Wohneinheit
    • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 5 % der Darlehenssumme, bis zu 6.000 Euro für jede Wohneinheit

    Werden mindestens 65 % des Energiebedarfs fürs Heizen und Kühlen durch erneuerbare Energien abgedeckt, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5 % (Erneuerbare-Energien-Klasse).

    Bei Sanierungen zum Effizienzhaus 40, 55 oder 70 EE gilt zudem: Gehörte das Gebäude im Ausgangszustand zu den energetisch schlechtesten 25 %, wird ein zusätzlicher Bonus i. H. v. 10 % ausgezahlt (“Worst Performing Building” Bonus). Dieser ist mit der Erneuerbare-Energien-Klasse kumulierbar.

    Die Ermittlung der Worst Performing Buildings im Sinne der BEG erfolgt über einen gültigen Energieausweis oder über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand. Näheres dazu können Sie dem Infoblatt der KfW zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen entnehmen.




    WIE SIE EINE FÖRDERUNG BEANTRAGEN

    Bitte informieren Sie sich noch vor der Beantragung detailliert über das Programm Ihrer Wahl. Hierzu stellen KfW und BAFA auf ihren Webseiten Merkblätter zum Download zur Verfügung. Erfüllen Sie alle dort beschriebenen Anforderungen, ist der erste Schritt der Weg zu einem qualifizierten Energieberater, welcher in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sein muss. "Denn es ist Pflicht, für die Beantragung einer Förderung einen Energieberater zu beauftragen", erläutert Ralf Preußner von der KfW. Bauliche und insbesondere energetische Maßnahmen beeinflussen stets das Gesamtgefüge eines Gebäudes, sodass Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Heizung) im Zusammenhang zu betrachten sind. Dies ist Aufgabe des Energieberaters, da die gesamthaften Auswirkungen auch die einzelnen Gewerke nicht immer Blick haben. Neben der Planung gehören dazu auch die Begleitung im Bauablauf und die Abnahme der energetischen Baumaßnahmen. Der Energieberater stellt Ihnen eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW-Förderung bzw. eine technische Projektbeschreibung (TPB) für BAFA-Zuschüsse aus. Erst danach können Sie die gewünschte Förderung beantragen. Den Vertrag für Ihren Kredit schließen Sie direkt mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Den Investitionszuschuss für Ihre Einzelmaßnahme können Sie über das Online-Formular des BAFA beantragen. Sobald Sie die Zusage zur Förderung erhalten haben, kann die Sanierung beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten und der Abnahme erhalten Sie von Ihrem Energieberater für die Förderung der KfW die Bestätigung nach Durchführung (BnD) oder analog dazu für die BAFA-Bezuschussung den sogenannten technischen Projektnachweis (TPN), die Sie an Ihren Finanzierungspartner, die KfW oder das BAFA weiterleiten. Anschließend werden die Zuschüsse als Sondertilgung auf den Kredit verrechnet beziehungsweise an Sie ausgezahlt.




    SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM FÖRDERANTRAG

    In dieser Übersicht haben wir die wichtigsten Schritte auf Ihrem Weg zur Förderung als PDF zusammengefasst. Alternativ können Sie sich auch alles online in unserem Beitrag nachlesen.



    BEG ODER STEUERFÖRDERUNG: WELCHE FÖRDERUNG PASST ZU MEINER SANIERUNG?

    Hausbesitzer, die sich für eine energetische Sanierung entscheiden und gerne Unterstützung bei der Finanzierung dieser Maßnahme möchten, müssen sich zwischen einer Kreditförderung, einem Investitionszuschuss oder der steuerlichen Förderung entscheiden. Welche Fördermaßnahme allerdings die geeignetste ist, ist individuell verschieden:

    • Welche Förderung rechnet sich für mich am meisten?

      Gerade für diejenigen, die eine energetische Maßnahme durchführen möchten, aber aktuell nicht genug auf der hohen Kante haben, um die Investition selbst zu stemmen, eignet sich ein Kredit der KfW. Dieser deckt die Ausgaben für die Sanierung vollständig ab und kann zu fairen Konditionen abbezahlt werden.

      Um sich hingegen zwischen Zuschuss- und Steuerförderung entscheiden zu können, sollten Sie vorab durchrechnen (lassen), welche Fördervariante für Sie am günstigsten ist. Ihr Energieberater unterstützt Sie dabei, die passende Förderung zu finden. Zusätzlich erhalten Sie mit unserem Steuerrechner eine erste Einschätzung, wieviel Geld sich mit der steuerlichen Förderung einsparen lässt.
       
    • Energieberatung – ja oder nein?

      Förderungen im Sinne der BEG können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie einen Energieberater hinzuziehen, der Sie bei der Planung und Ausführung unterstützt. Die Steuerförderung hingegen können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sich gegen die fachliche Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten entscheiden.

      Aber: Auch wenn es für die Steuerförderung nicht verpflichtend ist, ist es ratsam, einen qualifizierten Energieberater hinzuzuziehen, welcher die Qualität der Baumaßnahmen sichert, um eine effiziente Ausführung und eine lange Lebensdauer zu gewährleisten. Zudem sind 50 % Kosten für den Energieberater im Jahr des Abschlusses der Sanierung ebenfalls steuerlich absetzbar.



    Ralf Preußner (© KfW Bankengruppe / Thorsten Futh)
    Ralf Preußner (© KfW Bankengruppe / Thorsten Futh)


    „Im Nachhinein sind die meisten der Meinung, dass es eine gute Entscheidung war, einen Energieberater zu engagieren.“

    – Ralf Preußner, Produktmanager im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren bei der KfW




    26.03.2024 09:22:02

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