Wärmedämmung wird steuerlich gefördert: Bis zu 20 % der Kosten für die Maßnahme(n) sowie 50 % der Kosten für den
Energieberater – maximal 40.000 € – können Hausbesitzer sich in Form von Steuerermäßigungen zurückholen. Wie hoch die
Förderung im Einzelfall ausfallen kann und wie sie sich über die Jahre aufteilt, lässt sich bequem mit unserem Steuerersparnis-Rechner ermitteln.*
Folgende Kosten können über drei Jahre verteilt nach Abschluss der Arbeiten geltend gemacht werden:
Aufwendungen für den fachgerechten Einbau beziehungsweise die fachgerechte Installation/Montage
Aufwendungen für die notwendigen Umfeldmaßnahmen (z.B. Gerüstbau zur Montage)
direkt mit der Maßnahme verbundene Materialkosten
Aufwendungen für die Ausstellung der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
,00 €
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Wurde zusätzlich ein Energieberater hinzugezogen, können im 1. Jahr folgende Aufwendungen geltend gemacht werden:
Aufwendungen für die planerische Begleitung
Aufwendungen für die Beaufsichtigung der Arbeiten
Aufwendungen für Maßnahmen zur Bestandsaufnahme oder Qualitätssicherung
Aufwendungen für die Ausstellung der Bescheinigung durch den Energieberater (falls nicht durch den Handwerker erfolgt)
,00 €
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Die maximale Fördersumme beträgt 40.000,00 €
Ersparnis im 1. Jahr (max. 14.000 € inkl. Energieberaterkosten)
0,00€
0,00 € im 1. Jahr (max. 14.000 €)
Ersparnis im 2. Jahr (max. 14.000 €)
0,00€
0,00 € im 2. Jahr (max. 14.000 €)
Ersparnis im 3. Jahr (max. 12.000 €)
0,00€
0,00 € im 3. Jahr (max. 12.000 €)
Steuerermäßigung gesamt (max. 40.000 €)
0,00 €
0,00 € Steuerermäßigung gesamt (max. 40.000 €)
* Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ist weder eine Empfehlung zur Tätigung von Investitionen noch ein Ersatz für die Fähigkeiten, das Urteilsvermögen oder sonstige Erfahrung, um Investitionsentscheidungen zu treffen. Der Rechner ersetzt insbesondere nicht die Steuerberatung. Um im Zweifel die konkrete steuerliche Auswirkung zu berechnen, stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab.