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Dämmplatten kein "gefährlicher Abfall"

Die Entsorgung von Dämmplatten aus Polystyrol ist langfristig geregelt. Auch die mit dem früher verwendeten Flammschutzmittel HBCD versehenen Dämmabfälle können über 2017 hinaus verlässlich entsorgt werden.


KEINE SONDERGENEHMIGUNG ERFORDERLICH

Im Oktober letzten Jahres waren Polystyrol-Platten (Handelsname: “Styropor”) aufgrund von EU-Vorgaben zusammen mit anderen so genannten “POP”-Problemstoffen (Persistente organische Schadstoffe) als “gefährlicher Abfall” eingestuft worden. Sie durften deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt, sondern nur...

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11.01.2024 16:01:21

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