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GEG NUN VERBINDLICH

Die EnEV hat ausgedient – und wurde durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.


DAS GEG VEREINHEITLICHT DAS ENERGIEEINSPARRECHT

Lange Zeit war das Energieeinsparrecht in Deutschland ein Flickenteppich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Mit dem neuen GEG wird nun alles anders: Die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verlieren ab November ihre Gültigkeit. Stattdessen wird das GEG einziges geltendes Recht.

Es soll dabei helfen, die derzeitigen Regelungen besser aufeinander abzustimmen und zu vereinheitlichen. Außerdem wird mit dem Inkrafttreten des GEG der EU-Gebäuderichtlinie genüge getan, die fordert, dass ab 2021 alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden müssen.

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11.01.2024 16:04:31

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