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STEUERFÖRDERUNG: BESCHEINIGUNG DES FACHUNTERNEHMENS

Die steuerliche Förderung von Dämmmaßnahmen erfordert eine Bescheinigung des ausführenden Unternehmens. Ein entsprechendes Muster hier zum Download.


MUSTERBESCHEINIGUNG FÜR DEN AUSFÜHRENDEN FACHHANDWERKER

Mit der neuen Steuer­förderung können Haus­besitzer seit Januar 2020 die Kosten für Dämm­maßnahmen von der Steuer absetzen. Um diese be­antragen zu können, ist eine sogenannte "Bescheinigung des aus­führenden Fach­unter­nehmens" notwendig. Durch diese bestätigt das mit den Dämm­arbeiten betraute Unter­nehmen die Ein­haltung aller relevanten Vor­gaben. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie für die Aus­stellung wissen müssen.

Die Steuer­förderung ist für Haus­besitzer, die ihr Haus energetisch sanieren wollen, eine neue und attraktive Alternative zu den bestehenden Förder­programmen der KfW. Wichtig für Sie als Fach­handwerker ist, dass im Gegen­satz zur Förderung der KfW die Ein­bindung eines Energie­beraters keine notwendige Voraus­setzung für die Steuer­förderung ist. Stattdessen ist vorgeschrieben, dass die Dämmung von einem Fachunter­nehmen angebracht werden muss. Dieses ist darüber hinaus dafür zuständig, die Ein­haltung der baulichen Vor­gaben zu gewährleisten und dies nach vor­geschriebenem Muster zu bescheinigen.



WELCHE DATEN MUSS DIE BESCHEI­NIGUNG UM­FASSEN?

Da die Be­scheinigung des Fach­unternehmens sich nach einem amt­lichen Muster richten muss, sind Inhalt und Gliederung der Be­scheinigung streng vor­geschrieben. Das Muster finden Sie unten sowie in der Mediathek zum Download. Folgende Daten sollen in dieser Reihen­folge enthalten sein:

  • Name Ihres Unter­nehmens, Ihre Kontakt­daten inklusive Steuer­nummer sowie die An­schrift des Wohn­gebäudes, an dem die Ar­beiten durch­geführt wurden
  • Name und Anschrift des begünstigten Eigentümers
  • Ihr Gewerk
  • Die durch­geführte(n) Maß­nahme(n) inklusive der jeweils erfüllten Mindest­anforderung
  • Die einzelnen Kosten der energetischen Maßnahme(n); dazu zählen Kosten für Montage, Inbetrieb­nahme, Umfeld­maßnahmen, Material, Bescheinigung, planerische Begleitung oder Beaufsichtigung durch einen Energieberater
  • Beginn und Ende der energetischen Maßnahme(n)
  • Falls zutreffend: Angaben zur ener­getischen Baube­gleitung und Fach­planung durch einen BAFA-Energie­berater oder KfW-Energie­effizienz-Experten
  • Falls zutreffend: Angaben zur Installation eines Gas-Brennwertkessels
  • Falls zutreffend: Auflistung der aus­gehändigten Unterlagen zu bestimmten ener­getischen Maß­nahmen im Zusammen­hang mit Arbeiten an der Strom-/Wärmegewinnung
  • Datum, Stempel und Unter­schrift des Fach­unternehmens

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11.01.2024 16:04:15

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