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ÄNDERUNG DER VERORDNUNG
FÜR ENERGETISCHE
MASSNAHMEN BESCHLOSSEN

In seiner Sitzung am 28.5.2021 hat der Bundesrat die angestrebten Änderungen der ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung) gebilligt.


ERSTE ÄNDERUNGSVERORDNUNG WEITET DEN BEGRIFF DES FACHUNTERNEHMENS WEITER AUS

31.05.2021 Im November 2020 wurden die bis dato geltenden rechtlichen Vorschriften rund um Energieeffizienz und Nachhaltigkeit – das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebündelt und so einheitliche Regelungen für Energieeffizienzstandards festgelegt. Darüber hinaus wurde mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 eine deutliche Vereinfachung der Förderprogramme des Bundes angestrebt.

 

Mit der Zustimmung des Bundesrats zur ersten Änderungsverordnung zur ESanMV sollen die Anpassungen der technischen Mindestanforderungen zur BEG Einzelmaßnahmen nun auch auf die steuerliche Förderung angewendet werden, um die Gleichwertigkeit von Bundes- und Steuerförderung zu gewährleisten. Ergänzend dazu werden dem Begriff "Fachunternehmen" in der Verordnung zu § 35c EStG zusätzliche Gewerke zugeordnet. Grund dafür ist der Umstand, dass an der Durchführung energetischer Maßnahmen meist unterschiedliche Fachbetriebe beteiligt sind.

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11.01.2024 16:05:16

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