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BEG STARTET IM JANUAR

Die staatlichen Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude werden 2021 komplett neu strukturiert. Erste Änderungen treten bereits zum 01.01.2021 in Kraft.


BAFA ÜBERNIMMT ZUSCHÜSSE FÜR EINZELMAßNAHMEN

Mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) wird die Förderlandschaft für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle 2021 komplett neu strukturiert. Die erste Änderung wird bereits im Januar umgesetzt: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt das Programm 430 teilweise ein. Stattdessen übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Verwaltung der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen.

 

 

Die BEG wird schrittweise die bestehenden Förderprogramme des BAFA und der KfW ablösen, die sich mit energieeffizientem Bauen und Sanieren, Heizen mit erneuerbaren Energien sowie Heizungserneuerung und -optimierungen befassen. An ihre Stelle treten drei neue Programme: die BEG WG (Wohngebäude), die BEG NWG (Nichtwohngebäude) und die BEG EM (Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden). Alle Programme werden künftig in einer Kredit- und einer Zuschussvariante angeboten, wobei die Kredite von der KfW und die Zuschüsse vom BAFA verwaltet werden sollen. Ein Antrag bei der jeweiligen Behörde genügt, um alle Förderungen für die Maßnahmen – z.B. für eine Dämmung und eine Heizungserneuerung – sowie für die Planung und Beratung durch einen Energieberater anzufordern.

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11.01.2024 16:04:52

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