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MEHR GELD FÜR
KLIMAFREUNDLICHE GEBÄUDE

Die Ziele im Gebäudesektor wurden verfehlt, die Regierung muss nachbessern. Zentrale Maßnahme ist dabei die Aufstockung der Fördergelder.


DER GEBÄUDESEKTOR HAT DAS KLIMAZIEL 2020 VERFEHLT

27.09.2021 Im März wurde bekannt, dass der Gebäude­bereich sein im Klimaschutzgesetz (KSG) vorgeschriebenes Reduktionsziel nicht erreicht hat: 2 Mio. t CO2-Äq zu viel waren es in 2020. Laut Gesetz mussten die zuständigen Ressorts daher nachbessern, um die Lücke zu schließen. Am 21. September 2021 wurde nun ein Maßnahmen­paket beschlossen.

Das Klimaschutz­gesetz sieht für den Fall, dass Jahres­emissions­mengen in einem Sektor über­schritten wurden, einen genauen Ablauf vor. So sind die zuständigen Ministerien verpflichtet, spätestens drei Monate nach Fest­stellung der Ziel­verfehlung ein sogenanntes Sofort­programm vorzulegen. Durch die darin enthaltenen Maß­nahmen sollen künftige Emissions­ziele wieder erreicht werden. Das Sofort­programm und die zugrunde liegenden Annahmen werden vom Expertenrat für Klima­fragen geprüft und bewertet. Anschließend muss je nach Ergebnis der Prüfung nochmals nachge­bessert und das Programm im Nachgang beschlossen werden.

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11.01.2024 16:05:33

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