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STEUERLICHE FÖRDERUNG
ENERGETISCHER SANIERUNGEN

Was lange währt, wird endlich gut? Die steuerliche Absetzbarkeit von Wärmedämmmaßnahmen könnte die Sanierungsquote langfristig anheben.


WÄRMEDÄMMUNG SOLL ATTRAKTIVER WERDEN

02.12.2019 Das von Initiativen und Fachhandwerkern lange geforderte Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierung wurde von der Bundesregierung in diesem Jahr auf den Weg gebracht. Nun hat der Bundesrat über den Gesetzesentwurf abgestimmt.


Die steuerliche Förderung von Sanierungen bietet eine gute Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussförderprogrammen. Das Absetzen der Kosten für eine Wärmedämmung von der Steuerschuld ist längst überfällig. Weil jedoch die Entscheidung für eine solche Förderung lange aufgeschoben wurde und daher länger unklar war, wie es weiter gehen soll, gibt es derzeit einen beträchtlichen Sanierungsstau, der nun abgebaut werden muss, so Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Sollte das Gesetz beschlossen werden, könnten sich Betriebe dank der langen Laufzeit der steuerlichen Absetzbarkeit – nach aktuellem Stand 10 Jahre – langfristig auf eine ansteigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen freuen und ihre Kapazitäten entsprechend erhöhen.


DER BISHERIGE STAND: ES MUSS ETWAS PASSIEREN

Auf Energieeffizienz spezialisierte Handwerker wissen: Die Energieeffizienz von Häusern, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 erbaut wurden, ist oftmals sehr schlecht. Trotzdem machen sie einen Großteil des momentanen Gebäudebestands aus. Um die Klimaziele auch nur annähernd erreichen zu können, bedarf es jedoch einer deutlich höheren Sanierungsquote: Etwa zwei Drittel des Gebäudebestands müssen gedämmt werden, um unsere Umwelt effektiv zu schützen. Dieser Herausforderung stellt sich nun auch die Politik mit der im Rahmen des neuen Klimapakets beschlossenen steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen.



Kommt die steuerliche Förderung von Dämmmaßnahmen? Der Bundesrat hat hierzu abgestimmt.



DER NEUE ENTWURF: EINKOMMENSSTEUERGESETZ § 35c

Die Einführung einer steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen wurde bereits im Koalitionsvertrag für festgehalten. Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung dieses Versprechen nun endlich eingelöst. Dieser so wichtige Schritt zeigt auf, welch große Bedeutung der Gebäudebereich für das Erreichen der Klimaziele hat.


Der Entwurf sieht vor, dass Wohneigentümer die Kosten für Fassadendämmung und Co. ab dem kommenden Jahr steuerlich geltend machen können.

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11.01.2024 16:03:50

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