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DIE UMSTELLUNG
AUF DIE BEG GEHT
IN DIE NÄCHSTE RUNDE

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 01.07.2021 um die Programme der KfW erweitert.


KfW-FÖRDERUNG FÜR EINZELMASSNAHMEN UND KOMPLETTSANIERUNGEN STARTET

01.07.2021 Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) geht in die zweite Runde: Nach dem Start der Zuschussförderung für energetische Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gehen zum 1. Juli auch die Kredit- und Zuschussprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ins Rennen. Somit ist die KfW künftig zuständig für Investitionszuschüsse zu Komplettsanierungen sowie für Darlehen für Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierungen.

 

Mit dem Beginn von Phase 2 werden die Förderprogramme des Bundes künftig in die BEG WG (Wohngebäude), die BEG NWG (Nichtwohngebäude) und die BEG EM (Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden) unterteilt. Damit wird die Förderlandschaft für den Hausbesitzer übersichtlicher und dank höherer Fördersätze und großzügiger Boni auch deutlich attraktiver. Das zahlt sich auch für das Fachhandwerk aus, denn lukrative Fördermittel sorgen für ein gesteigertes Interesse an energetischen Sanierungen und damit für eine höhere Auftragslage.

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11.01.2024 16:05:21

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