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PROGRAMMSTOPP BEI DER KFW

Derzeit können keine Anträge mehr für energieeffizientes Bauen und Sanieren bei der staatlichen Förderbank (KfW) gestellt werden. So geht es weiter.


ENORME ANTRAGSFLUT IM JANUAR

04. Februar 2022 (aktualisiert) Die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) fördert mit der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) den Neubau und die Komplett­sanierung von Immobilien. Dafür hat die Regierung Milliarden von Euro bereit­gestellt – doch die sind nun aufge­braucht. Jetzt soll entschieden werden, wie es weiter geht. Bis dahin wurden die entsprechende Programme mit einem Antrags- und Zusagestopp belegt.

Allein zwischen November 2021 und Januar 2022 belief sich das beantragte Förder­volumen auf über 20 Milliarden Euro. Vor allem im Januar musste die KfW eine wahre Antragsflut bewältigen. Grund dafür dürfte unter anderem die geplante Einstellung der Neubau­förderung des Effizienz­hauses 55 zum 31.01.2022 sein. Dies motivierte anscheinend viele künftige Haus­besitzer dazu, noch kurz­fristig ihren Antrag einzureichen – und führte dazu, dass schon jetzt mehr Gelder beantragt wurden, als von der KfW zugesagt werden können. Deswegen sind mit sofortiger Wirkung alle BEG-Programme bei der KfW gestoppt. Diese umfassen die Zuschuss­förderung für Komplett­sanierungen sowie die Kredit­förderung für Komplett­sanierungen und Einzel­maßnahmen. Die BEG-Programme, die in den Kompetenz­bereich des BAFA fallen, sind davon jedoch nicht betroffen. Hierzu gehört z. B. die Zuschuss­förderung für die Dämmung der Fassade, des Dachs oder der Keller­decke.



Das Angebot der Bundesförderung (BEG): Zu den gestoppten Förderungen gehören die Zuschüsse für Komplettsanierungen sowie Kredite für Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen
Das Angebot der Bundesförderung (BEG): Zu den gestoppten Förderungen gehören die Zuschüsse für Komplettsanierungen sowie Kredite für Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen

HINTERGRUND: DARUM WIRD DIE EH-55-FÖRDERUNG ABGESCHAFFT

Das Effizienz­hausniveau 55 ist recht niedrig. Es wird bereits dann erreicht, wenn das Gebäude nur etwa 25 % besser ist als die Mindest­anforderungen. Dass ein so unam­bitionierter Standard gefördert wird, ist recht kritisch zu sehen. Zum einen entsprechen auch ohne derartige Anreize viele Neu­bauten diesem Niveau, zum anderen werden auf diese Weise Gebäude gefördert, die nicht zum Erreichen der Klimaschutz­ziele beitragen. Aus diesem Grund war die Einstellung der Förderung bereits von der alten Regierung beschlossen worden. Geplant war die Einstellung zum 31.01.2022, durch den Programmstopp wurde sie nun auf den 24.01.2022 vorverlegt. Die neue Regierung will in den nächsten Monaten noch einen Schritt weitergehen und den EH-Standard 55 zum gesetzlich vorge­schriebenen Neubau­standard machen.


SO GEHT ES MIT DER BEG WEITER

Inzwischen haben sich die zuständigen Ministerien darauf geeinigt, dass alle förderfähigen Anträge, die bis zum 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Gleich­zeitig will die Bundes­regierung den Mindest­standard im Neubau rasch anheben und die Förder­programme an die geänderten Bedingungen anpassen. So soll eine "klima­politisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förde­rung" entstehen. In der Zwischen­zeit soll die Förderung der energetischen Gebäude­sanierung so schnell wie möglich wieder anlaufen. Haus­besitzer, die sanieren wollen, müssen hier also Geduld beweisen. Fest steht nur, dass schnelle Entscheidungen hier allen zugute kommen werden.



11.01.2024 16:05:43

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