Der Erhalt schützenswerter Bauwerke und moderner Wohnkomfort sind miteinander vereinbar – eine umsichtige energetische Modernisierung vorausgesetzt.
Denkmalgeschützte Gebäude bereichern Ortschaften und Städte in vielerlei Hinsicht: Sie erzählen Geschichte, prägen unsere Kultur und werten häufig durch aufwendig gestaltete Details das Stadtbild auf. Viele Gründe also, sie bestmöglich für zukünftige Generationen zu erhalten. Doch so gut nachvollziehbar diese Bestrebung auch sein mag, so unbeliebt sind Denkmäler als Wohnraum. Es zieht häufig, die Räume sind schwer zu beheizen und die Betriebskosten zu hoch. Eine fachgerechte energetische Sanierung kann jedoch dabei helfen, den Wohnkomfort zu steigern ohne den historischen Charme einzubüßen.
Mit gezielten Maßnahmen ist es möglich, den energetischen Standard der Gebäudehülle deutlich anzuheben. So können durch die Dämmung von Fassade, Dach und Keller Energieverluste verhindert werden. Das sorgt für gemütliche Wärme im Gebäudeinneren bei gleichzeitig stark gesunkenen Heizkosten. Mag ein Neubau-Niveau zwar in vielen Fällen unerreichbar sein, können dennoch Energieeinsparungen von 70 % und mehr verwirklicht werden. Auf dem Weg dahin gibt es jedoch einiges zu beachten – beispielsweise gelten für Denkmäler verschiedene Ausnahmeregelungen. Aber keine Angst: Den Mehraufwand vergelten Bund, Länder und Kommunen mit großzügigen Förderungen.
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommen (neuen) Besitzern bestehender Gebäude einige Pflichten zu. Zu diesen zählt beispielsweise die Dämmung der obersten Geschossdecke und von Heizungsrohren. Auch Außenwände müssen gemäß GEG gedämmt werden, wenn geplante Änderungen daran mehr als 10 % der Fläche betreffen. Besitzer von Denkmälern können allerdings in zwei Fällen von den Anforderungen des GEG abweichen:
Auch eine Energieausweispflicht beim Verkauf besteht für Denkmäler nicht.
Eine Komplettsanierung gewährleistet in der Regel hohe Energieeinsparungen, da die Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig ergänzen. Doch nicht immer muss vollständig saniert werden – vor allem bei Denkmälern sind häufig nur wenige ausgesuchte Maßnahmen umsetzbar. Hier ist es wichtig, auf die richtige Reihenfolge zu achten. Denn es ist nicht zielführend, zuerst eine neue Heizung einzubauen und anschließend energiesparende Maßnahmen wie eine Dämmung umzusetzen. Sinnvoller ist das Vorgehen, erst den Energieverbrauch, zum Beispiel mithilfe von Dämmung, zu reduzieren und anschließend die Anlagentechnik auf den reduzierten Wärmebedarf auszulegen, um einen ineffizienten Betrieb in Teillast zu vermeiden.
Prüfen Sie vor einer Sanierung immer, ob Ihr Gebäude denkmalgeschützt ist. Das gilt besonders in den Bundesländern, in denen Denkmallisten keinen bindenden Charakter haben. Sind Sie also stolzer Besitzer eines Denkmals, bedarf jede Veränderung – ob gestalterisch oder baulich – einer Genehmigung. Holen Sie diese nicht ein, müssen Sie im schlimmsten Fall die Veränderungen rückgängig machen. Um solche Missgeschicke zu verhindern und spätere Schäden am Haus zu vermeiden, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
1. Informationen beschaffen
Sammeln Sie alle Informationen, die Sie über das Haus in Erfahrung bringen können. Dazu gehören auch Dokumente über bauliche Veränderungen. Hilfe erhalten Sie bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen auch mit, welche Teile des Gebäudes schützenswert sind und auf deren Erhaltung Sie bei der Sanierung besonders achten müssen.
2. Energetisch beraten lassen
Ein qualifizierter Energieberater unterstützt Sie bei allen wichtigen Fragen rund um die Sanierung und analysiert Ihr Gebäude grundlegend. Er empfiehlt Ihnen darauf aufbauend die effektivsten Maßnahmen, achtet auf unerwünschte "Nebenwirkungen" und berät in Sachen Förderung. So erhalten Sie einen individuellen Fahrplan für Ihr Sanierungsprojekt. Für manche Förderprogramme muss der Energieberater jedoch Zusatzqualifizierungen vorzeigen können.
3. Planung abstimmen
Die Vorschläge des Energieberaters sollten Sie anschließend in jedem Fall mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abstimmen, gegebenenfalls auch mit Ihrem Architekten und der Bauaufsicht (vor allem bei baulichen Veränderungen).
4. Entscheidung treffen
Abhängig davon, welche der Vorschläge tatsächlich umsetzbar sind und welche Sie sich unter Einbezug der Fördermöglichkeiten leisten wollen, müssen Sie sich für bestimmte Maßnahmen entscheiden. Ihr Energieberater hilft Ihnen bei einer ersten Kostenschätzung.
5. Planung genehmigen lassen
Nun benötigen Sie für die Maßnahmen, für die Sie sich entschieden haben, eine detaillierte Planung, unter Umständen auch mit Detailzeichnungen. Diese können Sie anschließend bei der Denkmalschutzbehörde einreichen und genehmigen lassen. Vergessen Sie nicht den Bauantrag, sollten größere bauliche Änderungen geplant sein.
6. Fachhandwerker finden
Bitten Sie qualifizierte Fachhandwerker um die Erstellung eines Angebots. Vergleichen Sie diese, beispielsweise auch in Bezug auf Ihre Förderfähigkeit mithilfe unseres Fördergeld-Services, und entscheiden Sie sich für das geeignete. Wichtig: Qualität ist bei so großen und langfristigen Investitionen wie einer Dämmung in der Regel ein ausschlaggebenderes Kriterium als der Preis.
7. Förderung beantragen
Je nachdem, für welches Förderprogramm Sie sich entschieden haben, müssen Sie nun mithilfe Ihres Energieberaters die Förderung beantragen. Wann welche Förderung beantragt werden muss, erfahren Sie von Ihrem Energieberater. Einige generelle Informationen zur Förderung finden Sie unten.
8. Planung umsetzen
Jetzt können die Arbeiten am Haus beginnen. Achten Sie darauf, dass Sie den genehmigten Plan genau befolgen. Eine Baubegleitung durch einen Energieberater kann sich lohnen: Sie koordiniert die verschiedenen Gewerke und prüft die Ergebnisse. Für Förderprogramme von KfW und BAFA ist sie zudem vorgeschrieben.
Wollen Sie Ihr denkmalgeschütztes Gebäude energetisch sanieren, können Sie verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen. Zum einen bietet die KfW hohe Tilgungszuschüsse auf Kredite für Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus Denkmal. Einzelmaßnahmen werden vom BAFA gefördert. Sind die Bauteile als erhaltenswert eingestuft worden, gelten hier reduzierte Anforderungswerte. Damit eingeschränkt kombinierbar ist die Steuerförderung von Baudenkmälern. Laut EStG § 7i können Herstellungskosten für Baumaßnahmen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Absetzbar sind über acht Jahre bis zu 9 % der Kosten beginnend mit dem Jahr der Herstellung, anschließend noch bis zu 7 % in den vier darauffolgenden Jahren. Aufgrund der guten Konditionen kann Sie auch alternativ beantragt werden. Zudem stellen auch Länder, Kreise und Kommunen lohnende Fördertöpfe zur Verfügung.
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