Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen Hausbesitzer bei der Sanierung mit Zuschüssen und Krediten.
Die flächendeckende Dämmung unserer Gebäude ist eine wichtige Maßnahme, um nachhaltig Energie einzusparen und spielt daher zum Erreichen der Klimaziele eine entscheidende Rolle. Damit dies gelingt, müssen die richtigen Anreize für den Hausbesitzer geschaffen werden. Ein wichtiges Argument pro Wärmedämmung ist daher neben aktivem Klimaschutz die attraktive Förderlandschaft. Auf Bundesebene zählt hier die Bundesförderung für effiziente Gebäude von KfW und BAFA zu den zentralen Elementen. Während das BAFA energetische Einzelmaßnahmen mit großzügigen Zuschüssen fördert, können Kredite für Komplettsanierungen bei der KfW beantragt werden. Im Zuge dessen erhalten Hausbesitzer für einzelne Maßnahmen wie etwa eine Dämmung bis zu 20 % der förderfähigen Kosten in Form eines Investitionszuschusses vom BAFA. Der Tilgungszuschuss bei Krediten für Komplettsanierungen richtet sich hingegen nach dem "Energieniveau", welches das Haus mit den geplanten Maßnahmen erreichen wird. Dabei gilt: Je höher der energetische Standard nach der Sanierung ist, desto mehr Geld erhalten Hausbesitzer.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst das BAFA energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die maximal förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 Euro, die Höhe der Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, bis zu 4.500 Euro, sofern die Umsetzung die vorgeschriebenen technischen Mindestanforderungen erfüllt. Wird die Einzelmaßnahme im Rahmen eines iSFP durchgeführt, erhöhen sich die maximal förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro und der Zuschuss auf 20 %. In diesem Fall beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 12.000 Euro. Darüber hinaus werden die Ausgaben für einen Energieeffizienz-Experten mit bis zu 50 % der Kosten gefördert.
Die KfW vergibt Kredite für Hausbesitzer, die ihre vier Wände vollständig modernisieren möchten. Dabei profitieren sie nicht nur von einer langen Zinsbindung und niedrigen Zinsen, sondern erhalten nach Fertigstellung auch einen Tilgungszuschuss. Der zurückzuzahlende Betrag wird um diesen Zuschuss reduziert und somit auch die Laufzeit verkürzt.
Die Darlehenssumme für Komplettsanierungen beträgt maximal 120.000 Euro bzw. 150.000 Euro (Erneuerbare-Energien-Klasse).
Daneben wird auch die Baubegleitung durch einen Energieberater gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der maximale Kreditbetrag bei 10.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 50 % (bis zu 5.000 Euro).
Der Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung gliedert sich wie folgt:
Werden mindestens 65 % des Energiebedarfs fürs Heizen und Kühlen durch erneuerbare Energien abgedeckt, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5 % (Erneuerbare-Energien-Klasse).
Bei Sanierungen zum Effizienzhaus 40, 55 oder 70 EE gilt zudem: Gehörte das Gebäude im Ausgangszustand zu den energetisch schlechtesten 25 %, wird ein zusätzlicher Bonus i. H. v. 10 % ausgezahlt (“Worst Performing Building” Bonus). Dieser ist mit der Erneuerbare-Energien-Klasse kumulierbar.
Die Ermittlung der Worst Performing Buildings im Sinne der BEG erfolgt über einen gültigen Energieausweis oder über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand. Näheres dazu können Sie dem Infoblatt der KfW zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen entnehmen.
Bitte informieren Sie sich noch vor der Beantragung detailliert über das Programm Ihrer Wahl. Hierzu stellen KfW und BAFA auf ihren Webseiten Merkblätter zum Download zur Verfügung. Erfüllen Sie alle dort beschriebenen Anforderungen, ist der erste Schritt der Weg zu einem qualifizierten Energieberater, welcher in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sein muss. "Denn es ist Pflicht, für die Beantragung einer Förderung einen Energieberater zu beauftragen", erläutert Ralf Preußner von der KfW. Bauliche und insbesondere energetische Maßnahmen beeinflussen stets das Gesamtgefüge eines Gebäudes, sodass Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Heizung) im Zusammenhang zu betrachten sind. Dies ist Aufgabe des Energieberaters, da die gesamthaften Auswirkungen auch die einzelnen Gewerke nicht immer Blick haben. Neben der Planung gehören dazu auch die Begleitung im Bauablauf und die Abnahme der energetischen Baumaßnahmen. Der Energieberater stellt Ihnen eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW-Förderung bzw. eine technische Projektbeschreibung (TPB) für BAFA-Zuschüsse aus. Erst danach können Sie die gewünschte Förderung beantragen. Den Vertrag für Ihren Kredit schließen Sie direkt mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Den Investitionszuschuss für Ihre Einzelmaßnahme können Sie über das Online-Formular des BAFA beantragen. Sobald Sie die Zusage zur Förderung erhalten haben, kann die Sanierung beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten und der Abnahme erhalten Sie von Ihrem Energieberater für die Förderung der KfW die Bestätigung nach Durchführung (BnD) oder analog dazu für die BAFA-Bezuschussung den sogenannten technischen Projektnachweis (TPN), die Sie an Ihren Finanzierungspartner, die KfW oder das BAFA weiterleiten. Anschließend werden die Zuschüsse als Sondertilgung auf den Kredit verrechnet beziehungsweise an Sie ausgezahlt.
In dieser Übersicht haben wir die wichtigsten Schritte auf Ihrem Weg zur Förderung als PDF zusammengefasst. Alternativ können Sie sich auch alles online in unserem Beitrag nachlesen.
Hausbesitzer, die sich für eine energetische Sanierung entscheiden und gerne Unterstützung bei der Finanzierung dieser Maßnahme möchten, müssen sich zwischen einer Kreditförderung, einem Investitionszuschuss oder der steuerlichen Förderung entscheiden. Welche Fördermaßnahme allerdings die geeignetste ist, ist individuell verschieden:
– Ralf Preußner, Produktmanager im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren bei der KfW
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