Mit einer Lebensdauer von mindestens 40 Jahren ist eine Dämmung äußerst widerstandsfähig. Dank entsprechender Pflege lässt sich diese sogar noch deutlich verlängern.
Eine Dämmung ist äußerst robust und büßt auch nach mehreren Jahrzehnten nichts von ihrer Dämmleistung ein. Aufgrund ihrer hohen Widerstandsfähigkeit wirkt sie wie eine Schutzschicht und schont so die wertvolle Bausubstanz.
Doch auch die Pflege sowie regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Fassade sind Pflicht, um den Wert einer Immobilie tatsächlich über Jahrzehnte vollständig zu erhalten. Dabei spielt es allerdings keine Rolle, ob es sich bei Ihrem Eigenheim um einen Neubau oder um ein Bestandsgebäude handelt.
Unter Instandhaltung versteht man all jene Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Ist-Zustand eines Gebäudes aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Dabei ist unerheblich, ob Ihre Immobilie gedämmt ist – denn nur ein gepflegtes Haus ist ein schönes Zuhause. Zur fachgerechten Instandhaltung gehören
Während der gesamten Lebensdauer sollten sämtliche Fassadenelemente regelmäßig gereinigt sowie die Bauteile auf Beschädigungen überprüft und gegebenenfalls repariert werden.
Damit eine umfassende Instandhaltung der Fassade gewährleistet werden kann, müssen außerdem bereits bei der Planung ausreichend große Zwischenräume sowie ein guter Zugang zu allen Fassadenteilen berücksichtigt werden.
Fassadenelemente sind hochwertige Produkte und müssen in regelmäßigen Abständen instandgehalten werden. Denn ein Gebäude ist eine Wertanlage und sollte daher stets gut in Schuss sein. Darüber hinaus spielt dessen Zustand auch eine wichtige Rolle für die Lebensqualität der Bewohner. Regelmäßige Inspektionen beugen Schäden rechtzeitig vor und vermeiden so unnötige Kosten. Um die Wohnqualität dauerhaft zu erhalten, gilt es deswegen – ebenso wie bei Ihrem Auto –, Instandhaltungszyklen einzuhalten.
Die optische Kontrolle der Fassade auf Verschmutzungen, Schäden oder Risse beispielsweise sollte wenn möglich einmal jährlich durchgeführt werden. Dabei müssen insbesondere Anschlüsse und Fugen auf ihre Dichtheit hin überprüft werden. Diese Kontrolle nimmt nur wenig Zeit in Anspruch, kann Ihnen aber auf Dauer einigen Ärger und Kosten ersparen, da so Schäden frühzeitig erkannt werden.
Darüber hinaus umfasst der "Fassaden-TÜV" einfache Reinigungs- und Pflegearbeiten sowie einen regelmäßigen Check von Beschichtung, Putz und Fassadenkonstruktion durch den Fachmann. Eine einfache Überprüfung auf Schäden sollte etwa alle vier bis fünf Jahre erfolgen, eine umfassende alle 12 bis 15 Jahre. Nichtsdestotrotz ist auch bei aller Pflege – egal ob gedämmte oder ungedämmte Fassade – alle paar Jahre ein neuer Anstrich von Nöten, da Wind und Wetter die Hülle Ihres Gebäudes mit der Zeit stark beanspruchen können. In der Regel beträgt die Lebensdauer des Anstrichs zwischen acht und 15 Jahre.
Um Ihre Fassade zu schützen, sollten Sie Bäume, Sträucher und Rankpflanzen möglichst fernhalten, da diese den Zustand der Gebäudehülle stark beeinflussen können. Besonders wichtig ist jedoch, bereits im Vorfeld im System zu planen und zu dämmen. So können Sie sicher sein, dass alle verwendeten Komponenten exakt aufeinander abgestimmt und in Kombination bereits erprobt sind. Denn nur eine gründlich geplante und fachgerecht ausgeführte Dämmung ist über Jahre hinweg robust und kann so die Qualitätsanforderungen der Hausbesitzer erfüllen.
Ein Haus ist nicht einfach nur ein Haus, es ist ein Zuhause und darüber hinaus eine Wertanlage für die Zukunft. Damit das so bleibt, sind regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen unerlässlich. Nehmen Sie dabei gerne die Hilfe eines Fachhandwerkers in Anspruch. Damit sparen Sie sich nicht nur großen Aufwand, er hilft Ihnen außerdem, die geeigneten Instandhaltungsmaßnahmen für Ihre Immobilie auszuwählen. Ob Reinigung, Anstrich oder gar Sanierung – das Hinzuziehen eines Fachhandwerkers verspricht nicht nur höchste Qualität bei der Ausführung, Sie können sich außerdem auf die Gewährleistung des Handwerkers verlassen.
Zu den wichtigsten Instandhaltungsmaßnahmen zählt unter anderem die Reinigung der Fassade. Während eine einfache Verschmutzung, beispielsweise durch Abgase, noch recht harmlos und nur rein optisch ist, kann in seltenen Fällen beispielsweise die Bildung von Algen Schäden an der Bausubstanz verursachen.
Für die Reinigung Ihrer Fassade gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wichtig dabei ist, dass die verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel auf das Material sowie die Oberflächenbeschichtung der Fassade abgestimmt sind. Auch der Korrosionsschutz darf dabei auf keinen Fall beschädigt werden. Möchten Sie Ihre gedämmte Fassade selbst reinigen, sollten Sie deshalb auf Hochdruckreiniger oder Dampfstrahler verzichten. Greifen Sie besser auf normalen Wasserdruck zurück, etwa aus dem Gartenschlauch, und verwenden Sie zudem Bürsten mit weichen Borsten sowie milde Reinigungsmittel. Bei Bedarf können Sie diesen auch einen im Handel erhältlichen Algenreiniger beifügen.
Ist die Fassade stärker verunreinigt, kann nur ein Fachmann helfen. Hier ist schnelles Handeln angesagt, da sonst die Bausubstanz Schaden nehmen könnte. Auch dies lässt sich mit einem Auto vergleichen. Entfernt man beispielsweise Baumharz nicht sofort, brennt sich dieser in den Lack ein.
Die wohl einfachste Variante, um eine Fassade professionell von Verschmutzungen wie Algen befreien zu lassen, ist die chemische Reinigung. Diese ist jedoch gleichzeitig auch die umweltschädlichste und sollte daher eher vermieden werden. Eine Reinigung durch Sand- oder Trockeneisstrahlen ist ebenfalls möglich. Letztere ist eine besonders wirkungsvolle Alternative und hinterlässt zudem keine Rückstände, da das Trockeneis während der Reinigung verdampft und sich innerhalb kürzester Zeit verflüchtigt.
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Ist es mit einem neuen Anstrich nicht mehr getan, muss früher oder später auch der Putz erneuert werden. Bei älteren, noch ungedämmten Gebäuden bedeutet dies: Wird der Putz komplett ausgetauscht (und somit mehr als 10 % der Gebäudehülle erneuert), muss die Fassade laut EnEV auch gleich gedämmt werden.
Solche Sanierungen sind Sache des Fachhandwerkers und sollten daher auch nur von einem erfahrenen Profi durchgeführt werden.
Weist eine gedämmte oder ungedämmte Fassade Mängel auf, welche durch Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen behoben werden können, kann die Beseitigung ebenjener Schäden tatsächlich gesetzlich angeordnet werden. Die Grundlage hierfür ist das so genannte Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 Baugesetzbuch (BauGB)). In diesem Fall ist der Eigentümer verpflichtet, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beheben.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Fassade durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder durch Einwirkung Dritter das Straßen- und Ortsbild optisch erheblich beeinträchtigt.
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