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KLIMASCHUTZZIELE –
WIE STOPPEN WIR
DEN KLIMAWANDEL?

Nationale, europaweite und internationale Maßnahmen sollen helfen, unsere Umwelt für die Zukunft zu bewahren.


ES MUSS DRINGEND ETWAS GESCHEHEN

Das Klima hat sich spürbar verändert, die Prognosen sind katastrophal: Der Schutz der Umwelt hat sich zu einer der größten globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts entwickelt.

 

Hauptverursacher des veränderten Klimas ist der Mensch. Daher muss alles menschenmögliche getan werden, um die Klimaziele zu erreichen und den Klimawandel aufzuhalten. Wichtig sind dabei vor allem die drastische Senkung der Treibhausgasemissionen, der Ausbau erneuerbarer Energien sowie vor allem eine verbesserte Energieeffizienz, um unseren Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren.



GLOBALE ERWÄRMUNG: GESTERN UND HEUTE

Seit Beginn der Industrialisierung hat Deutschland fast 5 % zur Erderwärmung beigetragen und das, obwohl die deutsche Bevölkerung nur rund 1 % der Weltbevölkerung ausmacht. Gelingt es uns nicht, die Erderwärmung bis 2100 auf unter 2 °C im Vergleich zum Niveau vor Beginn der Industrialisierung zu halten, hat das schwerwiegende Folgen: Extreme Wetterereignisse, schlechte Ernten, erhöhte Waldbrandgefahr, Einschränkungen des Schiffsverkehrs durch niedrige Wasserstände oder ein Ungleichgewicht der heimischen Ökosysteme – eine Entwicklung, die schon längst begonnen hat.

Auch die hohen Treibhausgasemissionen stellen ein großes Problem dar, vor allem hierzulande: Die Pro-Kopf-CO2-Emissionen pro Jahr sind etwa doppelt so hoch wie der internationale Durchschnitt und trotz des massiven Ausbaus erneuerbarer Energien stammt ein Großteil unserer Energie weiterhin von fossilen Brennstoffen. Zwar lagen die Emissionen in Deutschland 2018 "nur" bei rund 866 Mio. Tonnen CO2 – also rund 30 % weniger als noch 1990. Dennoch reicht diese Zahl noch längst nicht aus.



KLIMASCHUTZZIELE – GLOBAL, EU-WEIT UND NATIONAL

Klimaschutz international

Mit der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen hat sich die internationale Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen global zu stabilisieren. Dazu findet jährlich die "Weltklimakonferenz" statt. Bei der Klimakonferenz 2015 wurden die globalen Klimaschutzziele im Pariser Klimaschutzabkommen definiert. Die dortigen Beschlüsse gelten für sämtliche Industrie- und Entwicklungsländer und haben zum Ziel,

  • die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (wenn möglich unter 1,5 °C),
  • die Weltwirtschaft zwischen 2050 und 2100 treibhausgasneutral zu gestalten und
  • die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verstärken sowie die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.

Damit die Umsetzung der Ziele gelingt, müssen die Staaten diese alle fünf Jahre nachbessern und optimieren.


Die Europäische Union und ihre Klimaschutzziele

Die Rettung des Klimas ist auch für die Europäische Union als Mitglied der Vereinten Nationen einer der zentralen politischen Schwerpunkte. Ihre Klimaziele 2030 und 2050 sind ebenfalls sehr ambitioniert:

  • Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 32 % des gesamten Energieverbrauchs
  • Senkung des Primärenergieverbrauchs bis 2030 um mindestens 32,5 %
  • 2019 wurde im Rahmen des "European Green Deals" die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50–55 % gegenüber 1990 beschlossen. Zuvor war nur eine Minderung um 40 % geplant. Zudem wurde die Klimaneutralität der EU bis 2050 festgelegt, welche bis März 2020 in einem Gesetz verankert sein soll.

    Nach langen Verhandlungen haben sich Vertreter der einzelnen EU-Staaten sowie des Europaparlaments im April 2021 offiziell dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu reduzieren.

Der von den europäischen Staats- und Regierungschefs bestätigte  "Green Deal" sieht zudem vor, dass die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Klimapläne bis 2023 aktualisieren.

Die Umsetzung in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft erfolgt durch die Klimaschutzverordnung, im Energie- und Industriesektor durch den europäischen Emissionshandel (EU ETS).



Die Klimaschutzziele der Bundesregierung

Um die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens umzusetzen, hat die Bundesregierung mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) klimapolitische Meilensteine definiert, um der globalen Erwärmung Einhalt zu gebieten.

Das Gesetz wurde im Juni 2021 novelliert und sieht nun vor, dass der Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 % sowie bis 2040 um 88 % gegenüber 1990 reduziert wird. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland emissionsneutral werden. Ab 2050 dürfen dann ausschließlich negative CO2-Emissionen erreicht werden. Darüber hinaus soll der Anteil regenerativer Energien massiv gesteigert und unser Energieverbrauch drastisch gesenkt werden:


Die Klimaschutzziele Deutschlands in Zahlen:


100 %

Senkung des Treibhausgasausstoßes bis 2045 (gegenüber 1990)

60 %

Steigerung des
Anteils erneuerbarer Energien bis 2050

50 %

Senkung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 (gegenüber 2008)


Das Klimaschutzgesetz ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030. Letzteres beinhaltet auch die Einführung der CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr sowie weitere Maßnahmen für sämtliche Sektoren, etwa der schnellere Ausbau erneuerbarer Energien. Daneben soll das Sofortprogramm 2022 mit sektorspezifischen und sektorübergreifenden Maßnahmen einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Sowohl im (novellierten) KSG als auch im Klimaschutzprogramm 2030 sind zudem rechtsverbindliche jährliche Minderungsziele für die einzelnen Sektoren festgelegt, die von unabhängigen Experten überprüft werden müssen.


DIE SEKTORZIELE

Damit die Treibhausgasemissionen nachhaltig verringert werden können, definiert das Klimaschutzgesetz, wieviel CO2 jeder Sektor (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft) bis zum Jahr 2030 noch ausstoßen darf.


Der Sektor Energiewirtschaft

Ein zentraler Aspekt der Klimaziele ist der Umbau des Sektors "Energiewirtschaft", vor allem im Hinblick auf die Energieeffizienz unserer Gebäude. Hier wurden mit der Energiewende bereits wichtige Maßnahmen für die Zukunft ergriffen. Der Plan sieht vor, die Emissionen des Sektors durch den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien sowie durch den schrittweisen Rückgang fossiler Energieversorgung bis 2030 um 77 % gegenüber 1990 zu reduzieren.


BETRIFFT DAS KLIMASCHUTZGESETZ AUCH UNSERE GEBÄUDE?

Die Antwort lautet "Ja!". In Deutschland ist allein der Gebäudesektor für rund 40 % des Energieverbrauchs sowie für gut ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Ein beachtlicher Anteil.

Was also müssen wir im Gebäudebereich tun? Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind hier der Schlüssel! Die Dämmung unserer Gebäude ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Energieeffizienz zu erhöhen und so den Verbrauch an fossilen Brennstoffen nachhaltig zu reduzieren. Gleichzeitig muss der Ausbau regenerativer Energien weiter vorangetrieben werden, um die CO2-Bilanz im Gebäudebereich zu verbessern und unsere Abhängigkeit von Stromimporten zu senken.

Denn: Ohne mehr Energieeffizienz können die erneuerbaren Energien unseren Energiebedarf nicht decken; fehlt es wiederum an regenerativen Energien, reicht Energieeffizienz allein nicht aus, um den CO2-Ausstoß und den Ressourcenverbrauch in notwendigem Maß zu senken.

 

Die Sektorziele im Gebäudebereich

Wichtig für eine klimaneutrale Zukunft ist eine energieeffiziente Entwicklung des "Gebäudebereichs". Rund zwei Drittel unserer Wohngebäude wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 erbaut, ihr Energiebedarf ist demnach deutlich höher als bei Häusern, die später errichtet wurden. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass hier das Einsparpotenzial sehr hoch ist. Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung der Fassade oder die bessere Integration erneuerbarer Energien können somit dabei helfen, den Heizenergieverbrauch sowie die CO2-Emissionen nachhaltig zu senken.

Da Gebäude langlebig sind, müssen die Weichen für 2045 in diesem Sektor bereits früh gestellt werden. Das Sektorziel sieht vor, die Emissionen bis 2030 um 68 % gegenüber 1990 zu reduzieren.

 

Erfüllt ein Sektor die vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium, wie zuletzt für den Gebäudesektor geschehen, innerhalb von 3 Monaten ein Sofortprogramm mit zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen vorlegen. Dieses wird durch einen Expertenrat auf Wirksamkeit überprüft. Die Rolle des Expertenrats wurde mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes deutlich gestärkt. Teil seines Aufgabengebiets ist es nun, Bundestag und Bundesregierung ab 2022 alle zwei Jahre ein Gutachten vorzulegen, welches die bisherigen Entwicklungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert.

Ab 2030, genauer gesagt für die Jahre 2031 bis 2040, sind sektorübergreifende jährliche Minderungsziele vorgegeben. Darauf aufbauend werden 2024 die jährlich zulässigen Emissionen in den einzelnen Sektoren in diesem Zeitraum festgelegt.


11.01.2024 16:03:52

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