Welche Förderungen gibt es? Worin unterscheiden sich die einzelnen Förderprogramme? Wie finde ich die für mich passende Förderung?
Förderungen sind nicht in Stein gemeißelt – sie ändern sich immer wieder. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle – etwa die gesetzlichen Rahmenbedingungen, technische und energetische Mindestanforderungen, politische, wirtschaftliche oder soziale Beweggründe, die aktuelle Zinslage oder die Haushaltssituation der Fördergeber. Wer sich zeitnah informiert, ist hier auf der sicheren Seite.
Förderungen werden in Form einer Steuerermäßigung gewährt oder im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Zuschüsse und zinsgünstige Förderkredite. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Bund, Land oder Kommune beteiligen sich vielmehr direkt an den Modernisierungskosten. Dies geschieht meist prozentual, alternativ mit Festlegung eines Förderbetrages beispielsweise je m² sanierte Dach- oder Fassadenfläche oder mit einem Pauschalbetrag. Mit Ausnahme der steuerlichen Förderung müssen alle Förderprogramme vor Baubeginn beantragt werden. Welche davon zu Ihrem Bauvorhaben passen, erfahren Sie hier:
Förderkredite werden zumeist von der KfW im Rahmen der BEG oder den Landesbanken bereitgestellt. Dank Landes- oder Bundesmitteln sind diese nicht nur zinsgünstiger als Bankkredite, sie verfügen zudem über eine lange Zinsbindung von zehn bis zu sogar 30 Jahren. Auf manche Förderkredite wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. Als eine Art "Teilschuldenerlass" reduzieren sich Zinsen, Tilgung und Laufzeit so nochmals.
Mit einem Förderkredit können bis zu 100 % der förderfähigen Modernisierungskosten finanziert werden. Sie eignen sich aber auch perfekt zur Ergänzung eines Finanzierungspakets der Hausbank.
Die BEG unterstützt Hausbesitzer mit großzügigen Investitionszuschüssen für Einzelmaßnahmen (BAFA). Diese werden mit bis zu 4.500 Euro bezuschusst. Werden die Maßnahmen gemäß eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, erhöht sich der maximale Förderbetrag um weitere 5 % und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich sogar.
Eine wichtige Voraussetzung, um die attraktiven Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können, ist die Erfüllung bestimmter technischer Mindestanforderungen. Diese finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Über die Steuerförderung sind Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung direkt von der tariflichen Einkommensteuer absetzbar. Verteilt über drei Jahre erhalten Hausbesitzer so 20 % ihrer Investitionssumme zurückerstattet. Eine vorherige Beantragung ist nicht nötig. Auch die Baubegleitung durch einen Energieberater kann mit bis zu 50 % im Abschlussjahr der Sanierung geltend gemacht werden. Da Steuerermäßigungen nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar sind, handelt es sich um eine echte Alternative zu den bestehenden Programmen.
Zuschüsse und Darlehen gibt es im Wesentlichen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der BEG sowie über regionale und kommunale Förderprogramme.
Bei den Bundes- und Landesförderungen steht momentan ganz klar die energieeffiziente Sanierung im Fokus. Daneben fördern regionale Programme mitunter auch generelle Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Geht es darum, Fördergelder zu nutzen, ist es wichtig, sich an die allgemeinen und technischen Fördervoraussetzungen zu halten. Hier ist ein Energieberater hilfreich. Für eine KfW- oder BAFA-Förderung ist der Energieberater sogar Pflicht. Er behält nicht nur fachlich und zeitlich den Überblick, sondern stellt auch alle erforderlichen Bestätigungen und Nachweise für den Förderantrag aus. Für die Steuerförderung ist stattdessen eine Bestätigung des ausführenden Fachunternehmens notwendig.
Die staatlichen Programme sowie die Steuerförderung stehen für Hauseigentümer im gesamten Bundesgebiet bereit. Je nach Standort des Hauses kann es regionale Förderprogramme geben. Wenn es die Kumulierungsregeln sowie die Förderhöchstgrenzen der einzelnen Programme erlauben, können sogar verschiedene Zuschussprogramme gleichzeitig genutzt werden. So kann etwa der Investitionszuschuss um einen Zuschuss der Stadt oder Gemeinde aufgestockt werden. Die Steuerförderung ist jedoch nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar.
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