Hier erfahren Sie, welche Förderung zu welcher Sanierungsphase passt.
Eine Dämmung wird vom Staat von der Planung bis zur Abnahme gefördert. In diesem kurzen Leitfaden erklären wir, wann welche Förderung greift, wann sie beantragt werden und was sonst noch erfüllt sein muss, damit Sie die Fördermittel optimal ausschöpfen können.
Die großzügige Förderlandschaft soll dabei helfen, den Klimaschutz auch in deutsche Häuser einziehen zu lassen: So können sich Hausbesitzer für die Energieberatung vor Ort über einen Zuschuss von bis zu 80 % vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) freuen. Attraktive Kredite und Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen sowie für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus gibt es zudem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zusätzlich werden hier Boni für die Umsetzung gemäß individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie für die (teilweise) Abdeckung des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Klasse) ausgeschüttet. Komplettiert wird das Angebot von der steuerlichen Förderung für energetische Einzelmaßnahmen. Sie erlaubt, dass sich Hausbesitzer über drei Jahre verteilt einen Teil der Kosten – maximal 40.000 € – von der Steuer zurückholen. Prinzipiell profitieren Hausbesitzer so in allen Phasen der Sanierung von attraktiven Förderungen – solange sie an alles Wichtige denken. Denn zwar sind einige Förderungen miteinander kombinierbar, die Steuerförderung aber beispielsweise nur eingeschränkt.
Der erste Schritt lautet immer: informieren. Dafür lohnt sich eine sogenannte Vor-Ort-Beratung von einem qualifizierten Energieberater. Dieser erstellt Ihnen auf Wunsch auch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für die Schritt-für-Schritt-Sanierung, der Ihnen die größten Einsparpotenziale aufzeigt. Die Beratung wird mit bis zu 80 % und maximal 1.700 € vom BAFA gefördert. Tipp: Die Dämmung als energetische Einzelmaßnahme wird im Rahmen der Umsetzung eines iSFP bei der Bundesförderung mit einem Bonus i.H.v. 5 % belohnt!
Noch bevor es in die Planung geht, müssen sich Hausbesitzer entscheiden: lieber Steuerermäßigung oder doch eher die Bundesförderung von KfW und BAFA? Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, eine Entscheidung sollte immer individuell getroffen werden. Tipp: Eine Empfehlung zu geeigneten Fördermitteln ist bei der Vor-Ort-Beratung inklusive!
Ohne Energieberatung keine Förderung von KfW und BAFA: Nur mit einer von einem Energieberater ausgestellten Bestätigung zum Antrag (BzA) können Sie die KfW-Förderung beantragen. Für die BAFA-Förderung für energetische Einzelmaßnahmen benötigen Sie von Ihrem Berater die Technische Projektbeschreibung (TPB).
Beginnen Sie erst mit dem Vorhaben, wenn Sie die Zusage haben. Gleichzeitig wird der Kredit – falls beantragt – ausgezahlt. Der Energieeffizienz-Experte ist anschließend zuständig für die Planung, Baubegleitung und Abnahme – auch dies wird im Rahmen der BEG mit bis zu 50 % gefördert.
Eine Planung und Baubegleitung durch einen Energieberater ist bei der Steuerförderung nicht notwendig, aber unbedingt empfehlenswert. So kann sichergestellt werden, dass die Dämmung hält, was sie verspricht. Kleiner Bonus: Auch die Leistungen des Energieberaters sind im Jahr des Abschlusses der Dämmung von der Steuer absetzbar – bis zu satten 50 % der Aufwendungen. Der maximale Förderbetrag von 40.000 € bleibt dabei bestehen.
Auch wenn nicht erforderlich, lohnt sich die Beauftragung eines oder mehrerer Fachbetriebe für die Durchführung. Haben Sie sich für eine Komplettsanierung entschieden, ist eine Abstimmung der verschiedenen Arbeiten und Gewerke aufeinander recht komplex. Diese Aufgabe können Sie getrost in die Hände Ihres Energieberaters legen. Er oder sie überwacht auch die Einhaltung aller Vorgaben.
Für die Durchführung der Dämmarbeiten ist die Beauftragung eines Fachbetriebs Pflicht. Dieser muss sicherstellen, dass die vorgeschriebenen U-Werte (Wärmedurchgang durch das Bauteil – bei der Außenwanddämmung sind das 0,20 W/(m²*K)) sowie die Vorgaben des GEG eingehalten werden. Tipp: Qualifizierte Fachhandwerker finden Sie über die Fachhandwerker-Suche von dämmen-lohnt-sich.de!
Der Energieberater übernimmt nach Abschluss der Arbeiten die Abnahme sowie die Bewertung der Maßnahmen und händigt Ihnen die sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD) (KfW) bzw. den technischen Projektnachweis (TPN) (BAFA) aus. Diese müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen. Im Anschluss wird der Investitionszuschuss ausgezahlt oder der Tilgungszuschuss als Sondertilgung auf den Kredit verrechnet.
Nach Beendigung der Arbeiten muss Ihnen der zuständige Fachhandwerker oder der von Ihnen beauftragte Energieberater die Einhaltung aller Voraussetzungen nach vorgeschriebenem Muster bestätigen. Alternativ kann auch Ihr Energieberater diese Aufgabe übernehmen. Diese Bestätigung müssen Sie später Ihrer Einkommensteuererklärung samt bezahlter Rechnung in deutscher Sprache beilegen.
"Wir wohnen jetzt seit einem halben Jahr hier in unserem frisch renovierten Haus und fühlen uns absolut wohl hier. Wir haben sehr viel Bauzeit hinter uns, davon bereuen wir aber gar nichts – rein nichts. Für uns hat sich das alles gelohnt."
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