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Energie­sparen Fassaden­dämmung Beratung Kosten & Förderung Durch­führung Nach der Dämmung Aktuelles

BERATUNG ZU
FINANZIERUNG
UND FÖRDERUNG

Einzel­maßnahme oder Komplett­sanierung? Steuer­ermäßigung, Zuschüsse oder Förderdarlehen? Ihr Energieberater hilft!


JE HÖHER DIE ENERGIEEINSPARUNG, DESTO HÖHER DIE FÖRDERSUMME

Die Kosten einer energetischen Sanierung müssen Hauseigentümer nicht alleine tragen. Gefördert werden sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen als auch die energetische Komplettsanierung. Dabei gilt folgende Faustregel: Je mehr Energie Sie nach einer Komplettsanierung einsparen, desto mehr Geld gibt's vom Staat.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergeben die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Den Investitionszuschuss für energetische Einzelmaßnahmen müssen Sie beim BAFA beantragen. Für einen KfW-Kredit für Komplettsanierungen übernimmt die Hausbank alle Formalitäten von der Beantragung bis zur Auszahlung. Die Modernisierung muss dabei allerdings den hohen Energieeffizienz-Anforderungen der BEG entsprechen. Je energieeffizienter ein Haus nach der Sanierung ist, desto höher fällt die Förderung aus. Auch bei der Steuerförderung müssen Effizienz-Anforderungen eingehalten werden. Sie muss allerdings nicht im Voraus beantragt werden.

In vielen Fällen lässt sich am meisten Heizenergie einsparen, wenn man dem Haus mit einer Wärmedämmung an Dach und Fassade "einen Pullover anzieht" und dreifach verglaste Fenster einbaut. Mit diesen grundlegenden Maßnahmen sinkt der Energiebedarf eines Gebäudes zumeist markant. Nach diesem nun viel niedrigeren Energiebedarf kann sich dann auch die Dimensionierung neuer Heiztechnik richten.


DIE FESTLEGUNG VON SANIERUNGSUMFANG UND FINANZIERUNGS­ART IST DIE BASIS

Im Vorfeld einer möglichen Förderung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Energieberater die grundlegenden Eckpfeiler Ihres Sanierungsvorhabens definieren. Möchten Sie eine energetische Einzelmaßnahme durchführen lassen oder präferieren Sie eine Komplettsanierung? Aufbauend auf diesen Überlegungen stellt sich die Frage, welche Finanzierungs­möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall zur Verfügung stehen – und zwar abhängig von:

 

  • Ihrem Sanierungsvorhaben,

  • Ihrer Objektadresse,

  • dem Baujahr Ihrer Immobilie,

  • dem Gebäudetyp und der Gebäudenutzung

  • und letztlich Ihrer persönlichen Präferenz die Finanzierungsart betreffend.




WELCHE BESONDERHEITEN GELTEN BEI DEN PROGRAMMEN DER BEG?

Investitionszuschuss BEG Einzelmaßnahmen (BAFA):

Um Zuschüsse für Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten zu erhalten, müssen bei der Umsetzung die vorgeschriebenen technischen Mindestanforderungen erfüllt sein. Zusätzlich muss ein Energieeffizienz-Experte mit der Baubegleitung beauftragt werden. Dieser wird mit bis zu 50 % bezuschusst.

 

Kredit BEG Wohngebäude (KfW-Programm 261):

Neben den Zuschüssen für Einzelmaßnahmen vom BAFA stehen für Komplettsanierungen zinsgünstige Darlehen (bis 150.000 € je Haus bzw. Wohnung, KfW-Programm 261), meist in Verbindung mit Tilgungszuschüssen, zur Verfügung.

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag vor mindestens fünf Jahren gestellt wurde. Ebenfalls absetzbar sind zudem bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Planung und Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater. Das Hinzuziehen eines Energieberaters ist verpflichtend.




Ebenfalls vom Staat (BAFA) mitfinanziert wird außerdem die "Vor-Ort-Beratung" durch einen Energieberater (maximal 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern).




KÖNNEN FÖRDER­GELDER KOMBINIERT WERDEN?

Wenn es die Kumulierungsregeln und die Förderhöchstgrenzen einzelner Programme erlauben, können verschiedene Zuschussprogramme gleichzeitig genutzt werden. So kann etwa der Investitionszuschuss um einen Zuschuss der Stadt oder der Gemeinde aufgestockt werden. Lediglich die Steuerförderung kann nicht gleichzeitig mit öffentlichen Fördergeldern in Anspruch genommen werden.


INFORMIEREN SIE SICH ÜBER ATTRAKTIVE FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND LASSEN SIE SICH BERATEN

Wer seine Sanierung auf die lange Bank schiebt, verschenkt bares Geld. Für eine erste Auskunft sowie für wichtige Tipps zu Fördermaßnahmen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter folgender Hotline zu erreichen: 0800 0115 000.





Ein Energie­berater kennt in der Regel alle gängigen staatlichen Förder­programme und hilft bei der Antragstellung.

Martin Sambale, Geschäftsführer Energie- & Umweltzentrum Allgäu (eza!)




DIE MAXIMALE FÖRDERUNG SICHERN

Sie haben bereits ein Angebot von Ihrem Handwerker für eine Fassadendämmung vorliegen? Dann nutzen Sie unseren unabhängigen Fördergeld-Service und lassen Sie es kostenlos auf maximale Förderung (Zuschüsse, Kredite) überprüfen.

 

Sie erhalten nicht nur eine Übersicht zu allen verfügbaren Förderzuschüssen und Förderkrediten sowie die entsprechenden unterschriftsreifen Fördermittelanträge, sondern im Bedarfsfall auch einen Vorschlag für ein optimiertes Handwerkerangebot.

 



11.01.2024 15:59:54

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