Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung? Steuerermäßigung, Zuschüsse oder Förderdarlehen? Ihr Energieberater hilft!
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergeben die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Den Investitionszuschuss für energetische Einzelmaßnahmen müssen Sie beim BAFA beantragen. Für einen KfW-Kredit für Komplettsanierungen übernimmt die Hausbank alle Formalitäten von der Beantragung bis zur Auszahlung. Die Modernisierung muss dabei allerdings den hohen Energieeffizienz-Anforderungen der BEG entsprechen. Je energieeffizienter ein Haus nach der Sanierung ist, desto höher fällt die Förderung aus. Auch bei der Steuerförderung müssen Effizienz-Anforderungen eingehalten werden. Sie muss allerdings nicht im Voraus beantragt werden.
In vielen Fällen lässt sich am meisten Heizenergie einsparen, wenn man dem Haus mit einer Wärmedämmung an Dach und Fassade "einen Pullover anzieht" und dreifach verglaste Fenster einbaut. Mit diesen grundlegenden Maßnahmen sinkt der Energiebedarf eines Gebäudes zumeist markant. Nach diesem nun viel niedrigeren Energiebedarf kann sich dann auch die Dimensionierung neuer Heiztechnik richten.
Im Vorfeld einer möglichen Förderung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Energieberater die grundlegenden Eckpfeiler Ihres Sanierungsvorhabens definieren. Möchten Sie eine energetische Einzelmaßnahme durchführen lassen oder präferieren Sie eine Komplettsanierung? Aufbauend auf diesen Überlegungen stellt sich die Frage, welche Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrem individuellen Fall zur Verfügung stehen – und zwar abhängig von:
Ihrem Sanierungsvorhaben,
Ihrer Objektadresse,
dem Baujahr Ihrer Immobilie,
dem Gebäudetyp und der Gebäudenutzung
und letztlich Ihrer persönlichen Präferenz die Finanzierungsart betreffend.
Bei energetischen Einzelmaßnahmen erhalten Bauherren über drei Jahre verteilt eine Steuerermäßigung von bis zu 20 %, maximal 40.000 €.
Alternativ dazu bietet das BAFA einen Investitionszuschuss in Höhe von 20 %, max. 12.000 €, sofern die Umsetzung der energetischen Maßnahme einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) folgt.
Bei einer Komplettsanierung gibt es mehr Förderung. Bis zu 25 % der Darlehenssumme (bei Erreichen des KfW-40-Standards sowie einer Abdeckung von mind. 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien), maximal aber 37.500 €, gibt es als Tilgungszuschuss. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.
Bei energetischen Einzelmaßnahmen erhalten Bauherren über drei Jahre verteilt eine Steuerermäßigung von bis zu 20 %, maximal 40.000 €.
Alternativ dazu bietet das BAFA einen Investitionszuschuss in Höhe von 20 %, max. 12.000 €, sofern die Umsetzung der energetischen Maßnahme einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) folgt.
Bei einer Komplettsanierung gibt es mehr Förderung. Bis zu 25 % der Darlehenssumme (bei Erreichen des KfW-40-Standards sowie einer Abdeckung von mind. 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien), maximal aber 37.500 €, gibt es als Tilgungszuschuss. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.
Um Zuschüsse für Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten zu erhalten, müssen bei der Umsetzung die vorgeschriebenen technischen Mindestanforderungen erfüllt sein. Zusätzlich muss ein Energieeffizienz-Experte mit der Baubegleitung beauftragt werden. Dieser wird mit bis zu 50 % bezuschusst.
Neben den Zuschüssen für Einzelmaßnahmen vom BAFA stehen für Komplettsanierungen zinsgünstige Darlehen (bis 150.000 € je Haus bzw. Wohnung, KfW-Programm 261), meist in Verbindung mit Tilgungszuschüssen, zur Verfügung.
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag vor mindestens fünf Jahren gestellt wurde. Ebenfalls absetzbar sind zudem bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Planung und Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater. Das Hinzuziehen eines Energieberaters ist verpflichtend.
Sollen nur einzelne energetische Maßnahmen durchgeführt werden, kann auch die Steuerförderung eine lohnende Alternative zur BEG sein: Für die Dämmung von Fassade, Dach oder Geschossdecke erhalten Hausbesitzer einen Teil ihrer Investitionen zurückerstattet. Insgesamt können 20 % der Kosten, maximal aber 40.000 €, über drei Jahre verteilt bei der tariflichen Einkommensteuer geltend gemacht werden. Auch hierbei gelten spezielle Anforderungen. So muss das Haus älter als zehn Jahre sein und selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Weitere Voraussetzungen können Sie unserem Beitrag entnehmen:
Sollen nur einzelne energetische Maßnahmen durchgeführt werden, kann auch die Steuerförderung eine lohnende Alternative zur BEG sein: Für die Dämmung von Fassade, Dach oder Geschossdecke erhalten Hausbesitzer einen Teil ihrer Investitionen zurückerstattet. Insgesamt können 20 % der Kosten, maximal aber 40.000 €, über drei Jahre verteilt bei der tariflichen Einkommensteuer geltend gemacht werden. Auch hierbei gelten spezielle Anforderungen. So muss das Haus älter als zehn Jahre sein und selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Weitere Voraussetzungen können Sie unserem Beitrag entnehmen:
Wenn es die Kumulierungsregeln und die Förderhöchstgrenzen einzelner Programme erlauben, können verschiedene Zuschussprogramme gleichzeitig genutzt werden. So kann etwa der Investitionszuschuss um einen Zuschuss der Stadt oder der Gemeinde aufgestockt werden. Lediglich die Steuerförderung kann nicht gleichzeitig mit öffentlichen Fördergeldern in Anspruch genommen werden.
Wer seine Sanierung auf die lange Bank schiebt, verschenkt bares Geld. Für eine erste Auskunft sowie für wichtige Tipps zu Fördermaßnahmen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter folgender Hotline zu erreichen: 0800 0115 000.
Falls Sie noch kein konkretes Angebot von einem Fachhandwerker vorliegen haben, nutzen Sie unsere Fördermittel-Suche, um einen Überblick zu erhalten, welche Förderzuschüsse und Förderkredite es für Ihr Sanierungsvorhaben in Ihrer Region gibt.
Mit Angabe weniger Eckdaten zum Haus und zur geplanten Maßnahme werden die aktuell infrage kommenden Fördermöglichkeiten aufgezeigt.
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Mit Angabe weniger Eckdaten zum Haus und zur geplanten Maßnahme werden die aktuell infrage kommenden Fördermöglichkeiten aufgezeigt.
Martin Sambale, Geschäftsführer Energie- & Umweltzentrum Allgäu (eza!)
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Sie erhalten nicht nur eine Übersicht zu allen verfügbaren Förderzuschüssen und Förderkrediten sowie die entsprechenden unterschriftsreifen Fördermittelanträge, sondern im Bedarfsfall auch einen Vorschlag für ein optimiertes Handwerkerangebot.
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