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ERHÖHT DÄMMEN DIE BRANDGEFAHR?

Millionen gedämmte Gebäude in Deutschland beweisen das Gegenteil: Die Schadensbilanz ist minimal.


AN WIE VIELEN BRÄNDEN WAR DIE DÄMMUNG BETEILIGT?

Die Zahl der Brände an Fassaden, bei denen Dämmsysteme eine Rolle spielen, ist in Deutschland extrem gering. Bei Millionen gedämmter Gebäude erfüllt die Dämmung seit Jahrzehnten sicher ihren Zweck – nämlich Heizenergie und damit Kosten einzusparen.

 

Brände können viele Ursachen haben. Fassadendämmsysteme als Schuldige auszumachen – wie in einigen Medien immer wieder geschehen – ist allerdings unhaltbar. Bei diversen Bränden lagen die Ursachen ganz woanders, wie sich nach genauer Analyse herausstellte: Einmal fehlten feuerhemmende Elemente, wie etwa die Unter- und Oberputzschicht. In einem anderen Fall stellte sich nach den Untersuchungen durch Sachverständige heraus, dass das System nicht zulassungskonform geplant und/oder ausgeführt worden war. Auch die Untersuchungskommission, die derzeit den Brand im Grenfell Tower in London untersucht, kommt zu dem Zwischenergebnis: Nicht die Wärmedämmung war verantwortlich für die schnelle Ausbreitung des Brandes, sondern die Wetterschutzbekleidung.






WIE LAUTEN DIE BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR DÄMMUNGEN?

Die baulichen Vorgaben zum Brandschutz sind in Deutschland im Allgemeinen strenger als in anderen europäischen Staaten. Von Land zu Land können sie sich dabei geringfügig voneinander unterscheiden. Grundsätzlich richten sie sich jedoch nach der Höhe des zu dämmenden Hauses:

  • Hochhäuser ab 22 Metern Höhe dürfen grundsätzlich nur mit nicht-brennbaren Außenwandbekleidungen wie beispielsweise Mineralwolle oder Mineralschaum versehen werden.

  • Bei sieben bis 22 Metern Höhe sind Systeme mit der Mindestklassifizierung "schwer entflammbar" wie etwa Dämmplatten aus Styropor (EPS), Polyurethan oder Phenolhartschaum zu verwenden. Teilweise sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen gerfordert.

  • Nur bei Gebäuden unter sieben Metern Höhe dürfen "normal entflammbare" Dämmstoffe wie Holzweichfaserplatten oder Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen zum Einsatz kommen.

Werden schwer oder normal entflammbarer Dämmstoffe verwendet, sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wie umlaufende Brandriegel aus nicht-brennbaren Materialien erforderlich. In mehreren Großversuchen haben sich entsprechende Wandaufbauten als sicher erwiesen.





WIE STRENG WERDEN DÄMMSTOFFE ÜBERPRÜFT?

Fassaden-Dämmsysteme gehören in Deutschland zu den am gründlichsten geprüften Baustoffen überhaupt. Das Bauordnungsrecht schreibt äußerst strenge Kriterien vor, die ein solches System erfüllen muss, bevor es überhaupt für den Einsatz an Gebäuden zugelassen wird. Zunächst werden alle Komponenten eines Dämmsystems (Dämmstoff, Kleber, Dübel, Putz) auf ihr Brandverhalten überprüft, bevor das komplette System Brandversuchen unterzogen wird. Eine sach- und fachgerechte Montage wird stets vorausgesetzt.



WAS KANN ICH TUN, UM DIE BRANDSICHERHEIT MEINES HAUSES ZU ERHÖHEN?

  • Die meisten Brände entstehen im Innenbereich: Brandherde vermeiden

  • Brennbares weg vom Haus: Mülltonne, Sperrmüll usw.

  • Putzschäden reparieren lassen





BRANDSICHERHEIT VON WÄRMEDÄMMUNG AUF EINEN BLICK:

  • Fachgerecht montierte und verputzte Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) sind je nach verwendetem Dämmstoff schwer entflammbar oder unbrennbar und müssen als Bausystem strenge Brandschutzvorschriften erfüllen.

  • Die Bauministerkonferenz des Bundes hat sich wiederholt dem Thema Brandschutz angenommen und "bestätigt, dass entsprechend der Zulassung hergestellte WDVS mit Polystyrol-Dämmstoffen sicher sind".

  • Ein Brand kann sich an der gedämmten Fassade nur ausbreiten, wenn Feuer extrem lange und intensiv auf die verputzte Fassade einwirkt.

  • Die tatsächliche Zahl von Fassadenbränden in Deutschland, bei denen eine Fassadendämmung zum Brandgeschehen beitrug, ist sehr gering (statistisch unter 10 Fälle, bei ca. 180.000 Brandereignissen pro Jahr).

  • Häufigste Brandursache bei Fassadenbränden: brennende Müllcontainer, Lagermaterial, Sperrmüll, Arbeitsunfälle an unverputzten Fassaden sowie vorsätzliche Brandstiftung.

  • Bei Häusern, bei denen der Fußboden des obersten bewohnten Geschosses höher als sieben Meter liegt, sind Brandsperren aus nichtbrennbaren Dämmstoffen vorgeschrieben.

  • Eigentümer sollten gedämmte Fassaden regelmäßig auf (Putz-)Schäden kontrollieren und diese ggf. ausbessern.


11.01.2024 16:02:55

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