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STEUERERSPARNIS-RECHNER

Seit Anfang 2020 wird auf Wärmedämmung eine Steuerermäßigung gewährt. Wie hoch diese im Einzelfall ausfällt, können Sie mit unserem Tool ganz einfach selbst ausrechnen.


STEUERN SPAREN MIT DÄMMUNG

Einfach Ihre Kosten ein­tragen und Ein­sparung ermitteln: Mit dem kosten­losen Steuer­er­sparnis-Rechner von dämmen-lohnt-sich.de können Sie mit einem Klick ein­schätzen, was Ihnen die Steuer­förderung für Wärme­dämmung wirklich bringt.

Seit Januar 2020 erhalten Haus­besitzer, die ihr Haus energetisch sanieren lassen, eine Steuer­ermäßigung auf die damit verbundenen Kosten. Der große Vorteil dabei: Die Beantra­gung ist vergleichs­weise unbürokratisch und mit wenig Aufwand verbunden. Doch gleich­zeitig bedeutet diese Art der Förderung für viele ein genaues Abwägen – denn wer sich für die Steuer­förderung entscheidet, kann keine weiteren öffentlichen Förder­mittel in Anspruch nehmen. Ob die steuerliche Förderung oder eine Kombination aus KfW- bzw. BAFA-Förderung und regionalen Programmen lohnender ist, muss im Einzel­fall entschieden werden. Um Sie bei Ihren Über­legungen zu unter­stützen, stellt Ihnen dämmen-lohnt-sich.de den Steuer­ersparnis-Rechner zur Ver­fügung. Damit können Sie ganz einfach anhand Ihrer Kosten berechnen, wie hoch die Steuerer­mäßigung in Ihrem Fall ausfällt und wie sich dabei die Rück­zahlungen verteilen. Bitte berück­sichtigen Sie jedoch: Die Förderung kann nie höher als Ihre individuelle Steuer­schuld ausfallen. Das Tool dient zur besseren Einschätzung, es kann jedoch nicht die Steuer­beratung ersetzen.




WAS WIRD GEFÖRDERT?

Mit der Steuer­förderung werden ener­getische Einzel­maßnahmen am Gebäude gefördert. Dabei ist es egal, ob nur eine einzige Maß­nahme durch­geführt wird oder mehrere mit­einander kombiniert werden. Beispiels­weise können gleich­zeitig die Wände gedämmt und die Fenster aus­getauscht werden. Wichtig: Die maximale Förder­höhe von 40.000 € bleibt dennoch bestehen. Diese Maß­nahmen sind förder­bar:

  • Wärme­dämmung von Wänden,
  • Wärme­dämmung von Dach­flächen,
  • Wärme­dämmung von Geschoss­decken,
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungs­anlage,
  • Erneuerung der Heizungs­anlage,
  • Einbau von digitalen Systemen zur ener­getischen Betriebs- und Verbrauchs­optimierung und
  • Optimierung bestehender Heizungs­anlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Förderbare energetische Maßnahmen

WELCHE BEDINGUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?

Um die Steuer­förderung zu erhalten, müssen Haus­besitzer einige Bedingungen er­füllen. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten auf­gelistet:

  1. Sie müssen das Haus selbst zu Wohn­zwecken nutzen. Die Steuer­förderung ist nicht bei vermieteten Gebäuden anwendbar.
  2. Die Arbeiten müssen von einem Fach­hand­werker aus einem passenden Gewerk (z.B. Stukkateure oder Maler) durch­geführt werden.
  3. Die Vorgaben der Verordnung zur Bestimmung von Mindest­anforderungen (EsanMV) sowie der Energie­einsparverordnung (EnEV) wurden einge­halten.
  4. Der ausführende Fach­hand­werker bestätigt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben mit einer Bescheinigung nach vorgeschriebenem Muster.


Für mehr Infor­mationen zu den Bedingungen sowie zur Steuerförderung im Allgemeinen lesen Sie bitte unseren aus­führlichen Artikel "Steuerliche Förderung".



1x1 DER STEUERFÖRDERUNG

Mit dem richtigen Vorgehen ersparen Sie sich viel Arbeit und unnötige Überraschungen auf dem Weg zur Steuer­förderung. Deswegen haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte in einem übersichtlichen PDF zusammengefasst.



11.01.2024 16:04:27

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