Ich bin Fachhandwerker
Energie­sparen Fassaden­dämmung Beratung Kosten & Förderung Durch­führung Nach der Dämmung Aktuelles

BUNDES­FÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE WIRD REFORMIERT

Die Bundesregierung hat eine Neuausrichtung der Gebäudeförderung auf den Weg gebracht. Erste Änderungen gelten bereits ab dem 28. Juli 2022.


NEUES REGELWERK SOLL WEG FÜR MEHR KLIMASCHUTZ EBNEN

27.07.2022 Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 26. Juli verkündet. Damit soll die Förderung einfacher, klarer und verlässlicher gestaltet sowie noch mehr auf Klimaschutz und Energieeffizienz ausgerichtet werden. Schwerpunkt der Förderung soll die energetische Gebäudesanierung sein.

Möglichst viele Meschen sollen von der Förderung profitieren, so das erklärte Ziel der Regierung. Hintergrund der Reform ist die brisante Lage bei der Energieversorgung sowie die immer höheren Preise: "Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen", erklärt Wirtschaftsminister Robert Habeck. Wichtig ist, mit den verfügbaren Mitteln möglichst viele bei der Sanierungsförderung zu unterstützen.


DAS BEDEUTET DIE BEG-REFORM

Der Plan der Regierung sieht vor, dass die Fördermittel für Sanierungen im Vergleich zu den Jahren zuvor ansteigen, gleichzeitig werden die Fördersätze leicht reduziert. Für Komplettsanierungen wird auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.

Die Reform dient auch der Planungssicherheit. Die Antragstellung wird zudem vereinfacht, indem Ansprechpartner und Zuständigkeiten transparenter werden.

Mit der Neuausrichtung der BEG soll das jährliche Zusagevolumen von 13-14 Milliarden Euro weiterhin möglich bleiben, davon rund 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen.




Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltspolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz



DIE NEUERUNGEN IM ÜBERBLICK

Die BEG-Reform geht Hand in Hand mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Neue gesetzliche Vorgaben sorgen dafür, dass Eigentümer selbst mehr Investitionen in Gebäudeeffizienz tätigen müssen.

Die veränderten Förderbedingungen der KfW für Wohngebäude treten zum 28. Juli in Kraft, die Neuerungen bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen gelten ab dem 15. August.

Das gilt ab 28.07.:

  • Einzelmaßnahmen werden nur noch als Zuschuss gefördert.
    Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung sind nicht mehr als Kredit förderfähig. Dies gilt sowohl für Wohngebäude (WG) als auch für Nichtwohngebäude (NWG).

  • Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 entfällt.

  • Die Tilgungszuschüsse werden verringert.
    Die Tilgungszuschüsse für die EH-Klassen 40, 55, 70 und 85 werden um je 25 Prozentpunkte verringert, die Tilgungszuschüsse zum Effizienzhaus Denkmal um je 20 Prozentpunkte.

  • Der Bonus für die Umsetzung gemäß eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) i. H. v. 5 % entfällt bei der Kreditförderung der KfW.

 

Das gilt ab 15.08.:

  • Niedrigere Fördersätze bei der BEG EM.
    Der Zuschuss zu energetischen Einzelmaßnahmen reduziert sich auf max. 15 % plus iSFP i. H. v. 5 %.


Zusätzlich wird es ab dem 22. September den "Worst Performing Building" Bonus i. H. v. 5 % geben. Dieser wird dann gewährt, wenn das zum EH 40 oder EH 55 sanierte Gebäude im Ausgangszustand zu den energetisch schlechtesten 25 % des gesamten Gebäudebestands gehört hat.


11.01.2024 16:06:03

Über Cookies auf dieser Webseite

Wir verwenden technisch erforderliche Cookies, um die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit unserer Seiten zu gewährleisten und unsere Inhalte zu personalisieren. Wir verwenden ferner technisch nicht erforderliche Cookies zur Analyse unseres Datenverkehrs und zur Bereitstellung von Social Media-Funktionen. Informationen über Ihre Nutzung unserer Webseite teilen wir mit unseren Social Media-, Werbe- und Analyse-Partnern. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Um der Verwendung der technisch nicht erforderlichen Cookies durch uns und unsere Dienstleister zuzustimmen, wählen Sie bitte "Alle Cookies zulassen und fortfahren" oder wählen Sie Ihre Cookie-Einstellung. Sie können Ihre erteilte Einwilligung widerrufen oder Ihre Präferenzen ändern, indem Sie unsere Cookie-Hinweise aufrufen.

Unbedingt erforderliche Cookies (werden immer gesetzt) mehr anzeigen Performance Cookies mehr anzeigen Social-Media Cookies mehr anzeigen Marketing Cookies mehr anzeigen

Weitere Details – auch hinsichtlich der jederzeitigen Änderung der Cookie-Auswahl – finden Sie in den Cookie-Hinweisen sowie in unserer Datenschutzerklärung.