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GEG-NEUERUNG: DÄMMUNG
KOMMT ZU KURZ

Die für 2023 beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht eine Verschärfung des Neubaustandards auf EH 55 vor – vernachlässigt aber den baulichen Wärmeschutz.


KEINE SIGNALWIRKUNG IN RICHTUNG KLIMASCHUTZ

11.07.2022 Bundestag und Bundesrat haben sich auf eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Rahmen des Osterpakets verständigt – und machen damit den Weg frei zu einer Verschärfung des Neubaustandards. Allerdings weniger umfassend als bisher angekündigt.

Die für 2023 geplante Verschärfung des Neubaustandards vom Effizienzhausniveau EH 75 auf EH 55 ist nun beschlossene Sache. Damit wird der zulässige Primärenergiebedarf von bisher 75 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 % reduziert. Nicht Teil der GEG-Novelle sind allerdings die von Klimaschutz- und Wirtschaftsminister Robert Habeck ursprünglich geplanten strengeren Anforderungen an den Wärmeschutz und damit die so dringende Begrenzung der Wärmeverluste. Die erforderliche Reduzierung des Primärenergiebedarfs muss damit nicht über die Dämmung der Gebäudehülle erreicht werden. Und auch das große Sorgenkind Gebäudebestand bleibt bei den GEG-Neuerungen außen vor.


Während besonders die Immobilienbranche die Neuerungen des GEG begrüßt, sehen Umweltverbände und Effizienzexperten den Verzicht auf strengere Effizienzanforderungen kritisch: "Durch den Verzicht auf Anforderungen an die Hülle wird der Energieverbrauch des Gebäudes im Gesetzesentwurf im Vergleich zum derzeit geltenden Recht nicht reduziert. Lediglich die Anforderungen an die Haustechnik sind durch den somit verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Energien gestiegen", äußert sich Jürgen Leppig, Vorsitzender des Energieberaterverbands GIH, besorgt. Gerade im Hinblick auf die derzeitige Energieproblematik und die stark ansteigenden Energiepreise sei es notwendig, in jedem nur möglichen Bereich Energie zu sparen.


11.01.2024 16:05:59

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