Wofür braucht man einen Energieausweis?
Im GEG werden u. a. energetische Vorgaben beispielsweise für Dämmung und Anlagentechnik definiert und Faktoren für die Umweltauswirkungen der verwendeten Energieträger festgelegt, anhand derer sich die ökologischen Eigenschaften eines Gebäudes beurteilen lassen. Werden die Vorgaben des GEG sogar übertroffen, winken besonders attraktive Fördermittel. So verbraucht ein entsprechend gefördertes "KfW-Effizienzhaus 55" z. B. nur 55 % der Energie des Referenzhauses, das den Vorgaben des GEG entsprechen würde.
Die Anforderungen für Bestandsgebäude unterscheiden sich von denen des Neubaus und sind zu erfüllen, wenn das Haus ohnehin in einem gewissen Umfang saniert wird, wenn etwa die Fassade neu verputzt wird. Eine pauschale "Dämmpflicht" existiert somit nicht. Lediglich für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie die oberste Geschossdecke besteht eine Nachrüstpflicht bei Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002.
Neben Preis, Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr entscheidet der Energieverbrauch eines Gebäudes mit über den Wert eines Hauses. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten werden Gebäude auf einer Skala von A+ (grün) bis H (rot) in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt, um sie besser miteinander vergleichen zu können.
Beim Energieausweis wird zwischen dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis unterschieden. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Hausbewohner, während der Bedarfsausweis auf einem theoretischen Berechnungsmodell beruht, das den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet.
Wenn Sie also selbst Nutzer eines zu sanierenden Hauses sind, kann der Energieverbrauchsausweis zwar erste Anhaltspunkte liefern. Erst der nutzerneutrale Energiebedarfsausweis berücksichtigt jedoch die bauphysikalische Beschaffenheit eines Gebäudes und seine Anlagentechnik. Er bietet damit eine verlässliche Berechnungsgrundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen.
Zusätzlich wird im Ausweis der Primärenergiebedarf ausgewiesen, der die unterschiedlichen Umwandlungsverluste der einzelnen Energieträger berücksichtigt.
Der Energieausweis wurde 2004 in einem Feldversuch als “Energiepass” eingeführt und ist seit EnEV 2009 verpflichtend. Wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird, ist der Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Er bietet Transparenz und Orientierung für Hausbesitzer, Mieter und Vermieter.
Hausbesitzer, die über eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände nachdenken, erhalten mit dem Energieausweis gleich mehrfache Orientierung. Zunächst erfahren Sie, wie energieeffizient ihr Haus im Vergleich zu anderen Immobilien ist. Der Energieausweis enthält darüber hinaus konkrete Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen und einen Überblick über ihr jeweiliges Einsparpotenzial.
Hausbesitzer sowie Makler, die eine Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Seit 2014 sind Angaben zum Energieausweis auch für Immobilienanzeigen verpflichtend. Ein Ziel des Energieausweises ist es, eine höhere Transparenz in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden zu liefern sowie Mietern und Käufern Anhaltspunkte für die anstehende Investitionsentscheidung zu geben.
Wer sich als Eigentümer für die energetische Sanierung seiner Immobilie entscheidet, steigert damit deren Wert. Ein verlässlich dokumentierter Energieausweis erhöht die Attraktivität der Immobilie am Markt und damit die Wahrscheinlichkeit, bei Verkauf oder Vermietung mehr Einnahmen zu generieren. Mieter oder Käufer können per Ausweis die Qualität eines Angebots seriöser und objektiver nachvollziehen, die zu erwartenden Nebenkosten besser einschätzen und sich darüber hinaus schon vorab einen Eindruck von der Behaglichkeit ihres potenziellen künftigen Zuhauses machen.
Mit dem GEG wurden 2020 auch Angaben zu den Treibhausgasemissionen von Gebäuden verpflichtend in den Energieausweis aufgenommen. Die Übergangsfrist für alte Energieausweise, die zum Verkauf, zur Vermietung oder Verpachtung erstellt werden, endet zum Mai 2021. Ab diesem Zeitpunkt müssen Energieausweise für GEG-konforme Neubauten und verkaufte bzw. vermietete Objekte die jährlich ausgestoßene Menge an CO2 aufzeigen. Auf diese Weise lässt sich leichter einschätzen, wie klimaschädlich ein Gebäude ist. Die zusätzliche Angabe macht zudem Vergleiche zwischen Objekten möglich. Diese Neuerung soll für Hausbesitzer einen wichtigen Anreiz bieten, in mehr Klimaschutz zu investieren.
Wir verwenden technisch erforderliche Cookies, um die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit unserer Seiten zu gewährleisten und unsere Inhalte zu personalisieren. Wir verwenden ferner technisch nicht erforderliche Cookies zur Analyse unseres Datenverkehrs und zur Bereitstellung von Social Media-Funktionen. Informationen über Ihre Nutzung unserer Webseite teilen wir mit unseren Social Media-, Werbe- und Analyse-Partnern. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Um der Verwendung der technisch nicht erforderlichen Cookies durch uns und unsere Dienstleister zuzustimmen, wählen Sie bitte "Alle Cookies zulassen und fortfahren" oder wählen Sie Ihre Cookie-Einstellung. Sie können Ihre erteilte Einwilligung widerrufen oder Ihre Präferenzen ändern, indem Sie unsere Cookie-Hinweise aufrufen.
Weitere Details – auch hinsichtlich der jederzeitigen Änderung der Cookie-Auswahl – finden Sie in den Cookie-Hinweisen sowie in unserer Datenschutzerklärung.