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ENERGIEAUSWEIS

Wofür braucht man einen Energie­ausweis?


WAS BEDEUTET DER ENERGIEAUSWEIS FÜR MICH?

 

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) definiert energetische Anfor­derungen für Neu­bauten und Bestands­gebäude. Dabei wird der Energie­bedarf eines Referenz­gebäudes fest­gelegt, mit dem das zu beurteilende Gebäude verglichen wird. Das Haupt­ziel des GEG ist es, die Umsetzung der Klima­schutzziele zu erreichen.

Im GEG werden u. a. energetische Vorgaben beispiels­weise für Dämmung und Anlagen­technik definiert und Faktoren für die Umwelt­auswirkungen der verwendeten Energie­träger fest­gelegt, anhand derer sich die ökologischen Eigenschaften eines Gebäudes beurteilen lassen. Werden die Vorgaben des GEG sogar über­troffen, winken besonders attraktive Förder­mittel. So verbraucht ein entsprechend gefördertes "KfW-Effizienz­haus 55" z. B. nur 55 % der Energie des Referenz­hauses, das den Vorgaben des GEG entsprechen würde.


Die Anforderungen für Bestands­gebäude unter­scheiden sich von denen des Neubaus und sind zu erfüllen, wenn das Haus ohnehin in einem gewissen Umfang saniert wird, wenn etwa die Fassade neu verputzt wird. Eine pauschale "Dämm­pflicht" existiert somit nicht. Lediglich für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, Heizungs- und Warm­wasser­leitungen sowie die oberste Geschossdecke besteht eine Nachrüstpflicht bei Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002.


WAS VERBRAUCHT EIGENTLICH MEIN HAUS?

Neben Preis, Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr entscheidet der Energieverbrauch eines Gebäudes mit über den Wert eines Hauses. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten werden Gebäude auf einer Skala von A+ (grün) bis H (rot) in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt, um sie besser miteinander vergleichen zu können.  

Die Energieeffizienzklassen von Gebäuden nach GEG klassifizieren Gebäude nach Endenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr.
Die Energieeffizienzklassen von Gebäuden nach GEG klassifizieren Gebäude nach Endenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr.


WELCHE ARTEN VON ENERGIEAUSWEIS GIBT ES?

Beim Energieausweis wird zwischen dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis unterschieden. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Hausbewohner, während der Bedarfsausweis auf einem theoretischen Berechnungsmodell beruht, das den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet.

 

Wenn Sie also selbst Nutzer eines zu sanierenden Hauses sind, kann der Energieverbrauchsausweis zwar erste Anhaltspunkte liefern. Erst der nutzerneutrale Energiebedarfsausweis berücksichtigt jedoch die bauphysikalische Beschaffenheit eines Gebäudes und seine Anlagentechnik. Er bietet damit eine verlässliche Berechnungsgrundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen.


Zusätzlich wird im Ausweis der Primärenergiebedarf ausgewiesen, der die unterschiedlichen Umwandlungsverluste der einzelnen Energieträger berücksichtigt.



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WOFÜR BRAUCHE ICH EINEN ENERGIE­AUSWEIS?

Der Energieausweis wurde 2004 in einem Feldversuch als “Energiepass” eingeführt und ist seit EnEV 2009 verpflichtend. Wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird, ist der Energieausweis  unaufgefordert vorzulegen. Er bietet Transparenz und Orientierung für Hausbesitzer, Mieter und Vermieter.

 

Orientierung für Hausbesitzer

Hausbesitzer, die über eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände nachdenken, erhalten mit dem Energieausweis gleich mehrfache Orientierung. Zunächst erfahren Sie, wie energieeffizient ihr Haus im Vergleich zu anderen Immobilien ist. Der Energieausweis enthält darüber hinaus konkrete Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen und einen Überblick über ihr jeweiliges Einsparpotenzial.

 

Höhere Transparenz für Mieter und Käufer

Hausbesitzer sowie Makler, die eine Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Seit 2014 sind Angaben zum Energieausweis auch für Immobilienanzeigen verpflichtend. Ein Ziel des Energieausweises ist es, eine höhere Transparenz in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden zu liefern sowie Mietern und Käufern Anhaltspunkte für die anstehende Investitionsentscheidung zu geben.

 

Wertsteigerung für Verkäufer und Vermieter

Wer sich als Eigentümer für die energetische Sanierung seiner Immobilie entscheidet, steigert damit deren Wert. Ein verlässlich dokumentierter Energieausweis erhöht die Attraktivität der Immobilie am Markt und damit die Wahrscheinlichkeit, bei Verkauf oder Vermietung mehr Einnahmen zu generieren. Mieter oder Käufer können per Ausweis die Qualität eines Angebots seriöser und objektiver nachvollziehen, die zu erwartenden Nebenkosten besser einschätzen und sich darüber hinaus schon vorab einen Eindruck von der Behaglichkeit ihres potenziellen künftigen Zuhauses machen.


ANREIZ ZUM KLIMASCHUTZ

Mit dem GEG wurden 2020 auch Angaben zu den Treibhausgasemissionen von Gebäuden verpflichtend in den Energieausweis aufgenommen. Die Übergangsfrist für alte Energieausweise, die zum Verkauf, zur Vermietung oder Verpachtung erstellt werden, endet zum Mai 2021. Ab diesem Zeitpunkt müssen Energieausweise für GEG-konforme Neubauten und verkaufte bzw. vermietete Objekte die jährlich ausgestoßene Menge an CO2 aufzeigen. Auf diese Weise lässt sich leichter einschätzen, wie klimaschädlich ein Gebäude ist. Die zusätzliche Angabe macht zudem Vergleiche zwischen Objekten möglich. Diese Neuerung soll für Hausbesitzer einen wichtigen Anreiz bieten, in mehr Klimaschutz zu investieren.


11.01.2024 15:59:28

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