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STEUERLICHE FÖRDERUNG
VON DÄMMMASSNAHMEN

Mit der steuerlichen Abschreibbarkeit energetischer Sanierungen sollen Hausbesitzer künftig ihre Ausgaben mit ihrer Steuererklärung geltend machen können.


FASSADENDÄMMUNG HILFT STEUERN SPAREN

02.12.2019 Hausbesitzer können die Kosten für ihre Fassadendämmung künftig steuerlich geltend machen. So sieht es die Bundesregierung in ihrem Klimaprogramm vor. Geplant ist, dass insgesamt 20% der Investition, verteilt über drei Jahre, von der Steuerschuld abgezogen werden können. Hausbesitzer könnten dann zwischen einer Förderung durch die KfW oder der steuerlichen Absetzbarkeit in ihrer Jahressteuererklärung wählen.


Das Vorhaben einer steuerlichen Begünstigung energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich war bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgehalten worden. Und mit ihrem Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung der großen Bedeutung des Gebäudesektors für das Erreichen der Klimaziele 2030 und 2050 auch endlich Rechnung getragen. Schließlich entfallen rund 35% des deutschen Endenergieverbrauchs und rund ein Drittel des CO₂-Ausstoßes auf unsere Gebäude. Deshalb ist auch hier das Sparpotenzial für Energie und klimaschädliche Treibhausgase besonders hoch – es sind nach der Rechnung von Experten mehrere Millionen Tonnen CO₂.



KLIMASCHUTZ: ES MUSS MEHR SANIERT WERDEN

Besonders Häuser, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) gebaut wurden, haben zum Teil eine sehr schlechte Energieeffizienz. Um die Klima- und Energiesparziele nur annähernd zu erreichen, müssen etwa zwei Drittel unserer Gebäude energetisch saniert werden. Dies ist eine gewaltige technische und auch politische Herausforderung, der sich die Bundesregierung nun mit der besonderen Betonung im eben verabschiedeten "Klimapaket" stellen will.

 

Wohneigentümer profitieren dabei in vielfacher Hinsicht: In erster Linie ist die Förderung von Dämmungen ein wichtiger Punkt, um die Sanierungskosten zu senken. Darüber hinaus sieht der Entwurf der Bundesregierung vor, Wärmedämmungen nicht nur unkomplizierter, sondern auch attraktiver für Hausbesitzer zu machen. Die steuerliche Abschreibbarkeit bildet daher – neben den bestehenden Programmen – eine zweite Säule und somit eine echte Alternative zur bisherigen Förderung im Gebäudebereich.



WIE SOLL DIE STEUERLICHE FÖRDERUNG FUNKTIONIEREN?

Die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierung ist ein entscheidender Schritt, um die Klimaziele zu erreichen. Für Hausbesitzer ergeben sich dadurch viele Vorteile: So entlasten sie durch ihre Investition nicht nur die Umwelt, sie sparen zudem auch Heizkosten und auch die Aufwendungen für die Wärmedämmung vermindern sich durch die steuerliche Förderung erheblich.

 

Geplant ist aktuell noch, dass Hausbesitzer 20% der Kosten für die energetische Sanierung mit der jährlichen Steuererklärung geltend machen können. Absetzbar sind beispielsweise Maßnahmen wie die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die anrechenbaren Investitionskosten würden dabei bei maximal 40.000 Euro pro Hauseigentümer und Einzelmaßnahme liegen.

 

Konkret heißt das: Seine Aufwendungen für die energetische Gebäudesanierung kann der Immobilienbesitzer – verteilt über drei Jahre – mit der jährlichen Steuererklärung (gemäß §35c EStG) unabhängig von seiner jeweiligen Steuerprogression geltend machen:

  • 20 Prozent der Aufwendungen
  • bis zu einer Investitionssumme von 200.000 Euro
  • je Einzelmaßnahme bis maximal 40.000 Euro pro Gebäude

 

Die steuerliche Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn …

  • … die Eigentümer das Objekt selbst nutzen.
  • … der Baubeginn des zu fördernden Gebäudes mindestens zehn Jahre zurückliegt.
  • … sich das Gebäude in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befindet.

 

Die steuerliche Förderung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn …

  • … die Eigentümer mit ihrer Immobilie ganz oder teilweise steuerpflichtige Einnahmen, beispielsweise durch Vermietung, erzielen.

SO GEHT'S WEITER

Nach dem Beschluss der Regierung, Hausbesitzer durch eine steuerliche Förderung zu entlasten, hat auch der Bundesrat am 08. November 2019 erstmals dazu Stellung genommen. Diese Stellungnahme wurde, gemeinsam mit der Gegenäußerung der Bundesregierung, an den Bundestag übermittelt. Dieser gab dem Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung am Freitag, den 15. November, seine Zustimmung.

In einer erneuten Sitzung hat der Bundesrat am 29. November 2019 einstimmig entschieden, das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur steuerlichen Förderung an den Vermittlungsausschuss weiterzuleiten. Dieser hat nun die Aufgabe, den Entwurf zu überarbeiten.

Macht der Vermittlungsausschuss keinen Änderungsvorschlag, entscheidet nochmals der Bundesrat für oder gegen die Einführung des Gesetzes. Verfasst der Ausschuss jedoch einen Vorschlag, muss erneut ein Gesetzesbeschluss durch den Bundestag erfolgen, über den der Bundesrat nochmals eine Entscheidung fällt. Stimmt dieser dem neuen Entwurf zu, so ist das Gesetz beschlossen. 

Geht es nach den Wünschen der Regierung, so soll noch vor Weihnachten ein Kompromiss gefunden werden. Diesen Zeitplan halten viele Ländervertreter jedoch für äußerst ambitioniert.

In einer ersten Sitzung am 09. Dezember hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, die Beratungen rund um die Einführung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Dämmmaßnahmen auf den 18. Dezember 2019 zu vertagen. Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, mögliche Kompromisslinien für den Gesetzesentwurf auszuloten.



11.01.2024 16:03:49

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