Polystyrol-Dämmstoffe mit Hexabromcyclodecan (HBCD) können wieder konventionell entsorgt werden.
Der Entscheidung des Bundesrates folgte nun auch das Bundeskabinett: Hatte die Länderkammer noch vor einem Jahr eine neue Regelung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) verabschiedet, wird dieser Beschluss nun wieder außer Kraft gesetzt. Mit dem Aufschub bis Ende 2017 soll sich der aktuell mancherorts aufgetretene Entsorgungsstau bei Wärmedämmplatten auflösen. Statt im Sondermüll landen HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten also wieder in den Müllverbrennungsanlagen, wo sie der gefahrlosen, rückstandsfreien thermischen Verwertung (Verbrennung) zugeführt werden.
Der ursprüngliche Beschluss des Bundesrates war sowohl von Handwerksverbänden als auch von der Entsorgungswirtschaft und der Bauindustrie hart kritisiert worden. Denn viele Verbrennungsanlagen hatten wegen der Einstufung der rückgebauten HBCD-haltigen Polystyroldämmstoffe als “gefährlicher Abfall” die Annahme verweigert. Die Preise für die Entsorgung vor Ort waren seit Oktober 2016 von rund 300 € auf über 7.000 € pro Tonne explodiert. Vereinzelt mussten sogar Baustellen stillgelegt werden.
Der Bundesrat war mit seinerm Beschluss einer EU-Verordnung nachgekommen, so genannte POP (persistent organic pollutants)-Schadstoffe getrennt zu entsorgen sowie die Rückverfolgbarkeit und Dokumentation des Entsorgungsweges zu gewährleisten. Diese EU-Verordnung hatte der Bundesrat auch auf HBCD-haltige Dämmstoffe ausgeweitet, obwohl eine thermische Verwertung über viele Jahre nachweislich unschädlich und rückstandsfrei erfolgte.
Das jetzige Moratorium ermöglicht es den Fachgremien des Bundes und der Länder nun, für die Entsorgung der HBCD-haltigen Dämmabfälle einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten.
Die im Industrieverband Hartschaum (IVH) organisierten Hersteller von Dämmplatten haben bereits Anfang 2015 ihre Produkte auf das neue, unbedenkliche Flammschutzmittel “PolyFR” umgestellt. Damit stellen die WDVS-Anbieter, die ihre EPS-Dämmstoffe bei den im IVH organisierten Herstellern beziehen, bereits seit Beginn 2015 sicher, dass ihre Systeme kein HBCD mehr enthalten.
Bei Sanierungen im Bestand kann es jedoch nach wie vor zum Kontakt mit Dämmplatten kommen, die HBCD enthalten. Die Verarbeitung von Polystyrol (“Styropor”) mit HBCD ist für den Fachhandwerker unter Beachtung der Montagehinweise gefahrlos. Bei HBCD ist die Struktur des Rohstoffes fest “eingebaut” und tritt in der Praxis beim Brechen, Sägen oder (Heißdraht-)Schneiden nicht aus. HBCD ist nicht ab- oder auswaschbar und dünstet aus im Verkehr befindlichen Platten nicht aus. Die Platten erfüllten die Kriterien des “Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Baustoffen” (AgBB). Sie durften auch in Innenräumen verwendet werden.
Noch im Jahr 2015 hatte die Bundesregierung die Einstufung von HBCD-haltigen Dämmplatten als “Sondermüll” bzw. gefährlicher Abfall in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen “nicht für sinnvoll und erforderlich” gehalten.
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