Der Gebäudebereich konnte 2020 als einziger Sektor sein Klimaziel nicht erreichen. Jetzt muss die Regierung nachbessern.
27.09.2021 Bereits jetzt ist klar: 2021 ist ein wegweisendes Jahr für das deutsche Klimagesetz. Denn zum einen musste aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz selbst noch einmal nachjustiert werden, zum anderen verfehlte der Gebäudesektor im vergangenen Jahr als einziger und damit erster überhaupt die vorgegebenen Ziele. Auch hier sind 2021 Nachbesserungen dringend notwendig. Die Regierung hat jetzt reagiert, das Ergebnis lautet im Wesentlichen: mehr Geld für den Neubau und die Sanierung.
Klimaschutz ist eines der wichtigsten Vorhaben unserer Zeit. Vor allem die Politik hat großen Einfluss darauf, ob und wie wir dieses Ziel erreichen. Das bedeutendste nationale Instrument hierfür ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das 2019 erlassen wurde. In diesem sind unter anderem jährliche Einsparziele für die verschiedenen Sektoren festgelegt. Hier spielt vor allem der Gebäudesektor eine große Rolle, denn er ist für etwa ein Drittel der nationalen Emissionen verantwortlich. Im Umkehrschluss bedeutet das: Versäumnisse im Gebäudebereich haben gravierende Auswirkungen auf das Bestreben, bis 2045 klimaneutral zu werden. Umso wichtiger ist es, dass die Regierung schnell und vor allem effektiv gegensteuert.
Die Rolle des Gebäudebereichs für die Klimaziele
des Endenergieverbrauchs lassen sich auf den Gebäudebereich zurückführen
der CO2-Emissionen werden vom Gebäudebereich verursacht
Quelle: dena-GEBÄUDEREPORT 2021
Im März 2021 wurde bekannt, dass der Gebäudesektor sein Emissionskontingent für das Jahr 2020 um 2 Mio. t CO2-Äq gesprengt hatte – statt der zulässigen 118 t waren es 120 t CO2-Äq. Das Klimaschutzgesetz sieht für diesen Fall vor, dass die verantwortlichen Ressorts – konkret das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – binnen drei Monaten ein Sofortprogramm für den Sektor vorlegen müssen. Fristgemäß leiteten die Ressorts Mitte Juli ihr Sofortprogramm an den Expertenrat für Klimafragen weiter. Der Rat fungiert als unabhängiges Kontrollelement, das die Effizienz der vorgeschlagenen Maßnahmen bewerten soll. Das Sofortprogramm sah folgende Maßnahme für den Gebäudebereich vor: zusätzliches Neuzusagevolumen für Förderanträge der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von 5,8 Mrd. Euro für das Jahr 2021.
Im August veröffentlichte der Expertenrat das Ergebnis der im KSG vorgeschriebenen Prüfung des Sofortprogramms und stufte es darin als unzureichend ein. Deswegen haben die zuständigen Ministerien nun am 21. September 2021 ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses umfasst folgende zusätzlichen Pläne:
Im Maßnahmenprogramm verweisen die Ministerien zudem auf das Klimaschutz Sofortprogramm 2022 der Regierung. Das Sofortprogramm wurde im Juni 2021 anlässlich der notwendigen Novellierung des KSG veröffentlicht. Es enthält weitere Maßnahmen für alle Sektoren, mit denen gleichzeitig zusätzliche 8 Mrd. Euro für den Klimaschutz bereitgestellt werden. Die Maßnahmen für den Gebäudesektor lauten im Detail:
Mit der Aufstockung der Finanzmittel für die BEG-Förderung haben Hausbesitzer nun zusätzliche Sicherheit. So können sie langfristig mit der finanziellen Unterstützung bei ihrer Sanierung planen. Die BEG wurde erst dieses Jahr eingeführt und ersetzt die bisherigen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gleichzeitig wurden die Fördersätze durch die Einführung von Boni weiter angehoben und die Beantragung vereinheitlicht. Damit ist eine energetische Sanierung so attraktiv wie noch nie!
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