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Der Gebäudebereich konnte 2020 als einziger Sektor sein Klimaziel nicht erreichen. Jetzt muss die Regierung nachbessern.


NEUE KLIMASCHUTZMASSNAHMEN FÜR DEN GEBÄUDESEKTOR

27.09.2021 Bereits jetzt ist klar: 2021 ist ein wegweisendes Jahr für das deutsche Klimagesetz. Denn zum einen musste aufgrund eines Urteils des Bundes­verfassungs­gerichts das Gesetz selbst noch einmal nach­justiert werden, zum anderen verfehlte der Gebäude­sektor im vergangenen Jahr als einziger und damit erster überhaupt die vorgegebenen Ziele. Auch hier sind 2021 Nach­besserungen dringend notwendig. Die Regierung hat jetzt reagiert, das Ergebnis lautet im Wesentlichen: mehr Geld für den Neubau und die Sanierung.

Klima­schutz ist eines der wichtigsten Vorhaben unserer Zeit. Vor allem die Politik hat großen Einfluss darauf, ob und wie wir dieses Ziel erreichen. Das bedeutendste nationale Instrument hierfür ist das Bundes-Klima­schutz­gesetz (KSG), das 2019 erlassen wurde. In diesem sind unter anderem jährliche Einspar­ziele für die verschiedenen Sektoren festgelegt. Hier spielt vor allem der Gebäude­sektor eine große Rolle, denn er ist für etwa ein Drittel der nationalen Emissionen verant­wortlich. Im Umkehr­schluss bedeutet das: Versäumnisse im Gebäude­bereich haben gravierende Auswirkungen auf das Bestreben, bis 2045 klimaneutral zu werden. Umso wichtiger ist es, dass die Regierung schnell und vor allem effektiv gegensteuert.


Die Rolle des Gebäudebereichs für die Klimaziele


35 %

des Endenergieverbrauchs lassen sich auf den Gebäudebereich zurückführen


30 %

der CO2-Emissionen werden vom Gebäudebereich verursacht


Quelle: dena-GEBÄUDEREPORT 2021


SOFORT­PROGRAMM FÜR DEN SEKTOR GEBÄUDE

Im März 2021 wurde bekannt, dass der Gebäude­sektor sein Emissions­kontingent für das Jahr 2020 um 2 Mio. t CO2-Äq gesprengt hatte – statt der zulässigen 118 t waren es 120 t CO2-Äq. Das Klima­schutz­gesetz sieht für diesen Fall vor, dass die verant­wortlichen Ressorts – konkret das Bundes­ministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – binnen drei Monaten ein Sofort­programm für den Sektor vorlegen müssen. Fristgemäß leiteten die Ressorts Mitte Juli ihr Sofortprogramm an den Expertenrat für Klimafragen weiter. Der Rat fungiert als unabhängiges Kontroll­element, das die Effizienz der vorgeschlagenen Maß­nahmen bewerten soll. Das Sofortprogramm sah folgende Maßnahme für den Gebäude­bereich vor: zusätzliches Neuzusagevolumen für Förder­anträge der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von 5,8 Mrd. Euro für das Jahr 2021.



MASSNAHMEN AUF BASIS DES BUNDES-KLIMASCHUTZGESETZES

Im August veröffentlichte der Expertenrat das Ergebnis der im KSG vorge­schriebenen Prüfung des Sofort­programms und stufte es darin als unzureichend ein. Deswegen haben die zuständigen Ministerien nun am 21. September 2021 ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses umfasst folgende zusätzlichen Pläne:

  • Das Neuzusa­gevolumen für die BEG wird um weitere 5,7 Mrd. Euro aufgestockt, sodass nun insgesamt 11,5 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.
  • 1 Mrd. Euro werden in den klima­gerechten sozialen Wohnungs­bau fließen.
  • Zusätzliche Maßnahmen werden derzeit analysiert und vorbereitet.


KLIMASCHUTZ
SOFORTPROGRAMM 2022

Im Maßnahmen­programm verweisen die Ministerien zudem auf das Klimaschutz Sofort­programm 2022 der Regierung. Das Sofort­programm wurde im Juni 2021 anlässlich der notwendigen Novellierung des KSG veröffentlicht. Es enthält weitere Maßnahmen für alle Sektoren, mit denen gleich­zeitig zusätzliche 8 Mrd. Euro für den Klimaschutz bereitgestellt werden. Die Maßnahmen für den Gebäudesektor lauten im Detail:

  • Die Haushalts­mittel für die BEG sollen für die Jahre 2022 und 2023 erhöht werden.
  • Der klima­gerechte soziale Wohnungs­bau erhält weitere Finanzmittel.
  • Die im Gebäude­energiegesetz (GEG) fest­geschriebenen Anforderungen an die Sanierung von Gebäuden werden bereits 2022 überprüft, statt wie vorgesehen 2023. Die Neubau­standards sollen unabhängig davon bereits mit der nächsten Novelle angehoben werden.




SO PROFITIEREN HAUSBESITZER VON DEN BESCHLOSSENEN MASSNAHMEN

Mit der Aufstockung der Finanz­mittel für die BEG-Förderung haben Haus­besitzer nun zusätzliche Sicherheit. So können sie lang­fristig mit der finanziellen Unterstützung bei ihrer Sanierung planen. Die BEG wurde erst dieses Jahr eingeführt und ersetzt die bisherigen Programme der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA). Gleich­zeitig wurden die Fördersätze durch die Einführung von Boni weiter angehoben und die Beantragung vereinheitlicht. Damit ist eine energetische Sanierung so attraktiv wie noch nie!



11.01.2024 16:05:32

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