Im nächsten Schritt der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) profitieren Hausbesitzer von höheren Fördersätzen und großzügigen Boni.
01.07.2021 Nachdem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein Förderangebot bereits zu Jahresbeginn umgestellt hat und seither Investitionszuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen auszahlt, legt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nun nach: Seit 1. Juli kümmert sie sich um Zuschüsse zu Komplettsanierungen sowie um Kredite für einzelne energetische Maßnahmen und für Effizienzhaus-Sanierungen.
Mit der Umstellung der bisherigen Förderprogramme auf die Programme BEG Einzelmaßnahmen und BEG Wohngebäude (BEG EM & BEG WG) wird die Förderlandschaft nach und nach einheitlicher – und vor allem auch deutlich attraktiver: Großzügige Fördersätze, zinsgünstige Kredite und lukrative Bonuszahlungen machen Dämmungen günstig wie nie und lassen in Verbindung mit höheren Effizienzhaus-Niveaus die Klimaziele der Bundesregierung in greifbare Nähe rücken.
Die Förderprogramme der BEG können ausschließlich für Gebäude in Anspruch genommen werden, deren Bauantrag zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Wichtig: Erst nach der Beantragung der Fördermittel dürfen die Sanierungsarbeiten beginnen. Als Beginn des Vorhabens gilt die "Auftragserteilung".
Die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten für die Planung und Baubegleitung ist weiterhin Pflicht. Dieser muss noch vor Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die Förderung durch das BAFA oder eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Fördermittel der KfW ausstellen. Folgt die Sanierung außerdem den Empfehlungen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), so erhöhen sich der Investitions- bzw. der Tilgungszuschuss zum Kredit für Einzelmaßnahmen und für Effizienzhaus-Sanierungen um weitere 5 %. Die Kosten für den Energieberater werden ebenfalls durch die BEG (BAFA oder KfW, je nach gewähltem Programm) bezuschusst. Werden nach einer Komplettsanierung außerdem mindestens 55 % des Energiebedarfs für Heizung und Kühlung durch erneuerbare Energien abgedeckt, so erhöhen sich der Investitions- bzw. der Tilgungszuschuss zum Darlehen um 5 % (Erneuerbare-Energien-Klasse). Nach Abschluss der Arbeiten stellt Ihnen der Energieeffizienz-Experte den sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) für die BAFA-Förderung bzw. die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW-Programme aus.
Um die Finanzierung von Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierungen mittels Darlehen kümmert sich seit 1. Juli die KfW.
Die Darlehenssumme beträgt für …
Komplettsanierungen: maximal 120.000 € bzw. 150.000 € (EE-Klasse)
Einzelmaßnahmen: maximal 60.000 €
Energieberater-Tätigkeiten: maximal 10.000 € für Komplettsanierungen bzw. 5.000 € für Einzelmaßnahmen
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard ab. Neu hinzugekommen ist hier der Effizienzhaus-Standard 40. Stattdessen entfällt künftig das Effizienzhaus 115. Der entsprechende Tilgungszuschuss gliedert sich daher wie folgt:
Folgende Boni können Sie erhalten:
Seit 1. Juli ist die KfW außerdem zuständig für Investitionszuschüsse für Komplettsanierungen im Rahmen der BEG. Die förderfähigen Kosten für die Sanierung betragen maximal 120.000 € bzw. 150.000 € (EE-Klasse), die förderfähigen Kosten für die Baubegleitung betragen höchstens 10.000 €.
Die Höhe der Förderung richtet sich hier ebenfalls nach dem erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveau:
Hier sind dieselben Boni möglich wie für die Kreditförderung: 5 % für die teilweise Abdeckung des Energiebedarfs (mind. 55 %) durch erneuerbare Energien sowie 5 % für die Durchführung gemäß eines iSFP.
Der seit 1. Januar 2021 verfügbare Investitionszuschuss für energetische Einzelmaßnahmen in Höhe von 20 %, maximal 12.000 €, unterliegt weiterhin der Zuständigkeit des BAFA.
Mit Stufe 2 ist die Umstrukturierung der ehemaligen Förderprogramme zur neuen Bundesförderung fast vollzogen. Weitere Änderungen können aber noch erfolgen, beispielsweise im Rahmen des Klimaschutz Sofortprogramms der Bundesregierung.
In Stufe 3 der Umsetzung der BEG ist das BAFA ab 01.01.2023 zuständig für die Zuschussvarianten der BEG WG. Damit soll das BAFA ab übernächstem Jahr ausschließlich Zuschüsse auszahlen und die KfW ausschließlich Kredite.
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