Vorschriften beim Hausbau und der Sanierung ändern sich laufend und werden schnell unübersichtlich. Lesen Sie hier das Wesentliche im Überblick.
Im Falle der Fassadendämmung heißt das: Wer mehr als nur kleine Ausbesserungen und Instandhaltungen vornimmt, ist verpflichtet, die Fassade energetisch zu sanieren. Werden mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert, muss diese hinterher EnEV-konform sein, das heißt in der Regel gedämmt werden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € drohen.
In dieser Übersicht finden Sie die wesentlichen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Hausbesitzer leicht verständlich zusammengefasst.
Man kann über diese Vorgaben streiten, doch sie haben gute Gründe: Gerüst und Handwerksarbeiten machen einen beträchtlichen Teil der Sanierungskosten aus. Die Mehrkosten für die Dämmung bei Fassadenarbeiten sind überschaubar und amortisieren sich, wenn ohnehin saniert wird, bereits innerhalb weniger Jahre. Daher ist es sinnvoll, die Fassade gleich mit zu dämmen, wenn das Haus eingerüstet wird.
So weit, so gut. Ganz so einfach ist es dann leider doch nicht, denn es gibt drei Ausnahmen: Wer sein Haus nach dem 1. Februar 2002 erworben hat, muss bestimmte energetische Vorgaben erfüllen und ggf. nachbessern. Dazu zählen:
die Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke, wenn sie nicht dem Mindestwärmeschutz genügen,
der Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind,
die Dämmung von Heizungsrohren in unbeheizten Kellern.
Das bedeutet auch, dass diese Maßnahmen bei einem künftigen Eigentümerwechsel vorzunehmen sind, wenn der bisherige Eigentümer das Haus vor dem 1. Februar 2002 erworben hat.
Wenn Sie sich für die Fassadendämmung entschieden haben, gibt es einen wichtigen Grundsatz, den Sie beachten sollten: Lassen Sie Fassadendämmungen nur von qualifizierten Fachbetrieben ausführen, die “im System bleiben”, das heißt, nur zugelassene Dämmsysteme mit aufeinander abgestimmten Komponenten verwenden.
Diese Wärmedämm-Verbundsysteme werden kritisch geprüft, bevor sie auf den Markt kommen, und erhalten als komplettes System eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Mischt der Fachhandwerker Komponenten unterschiedlicher Systeme drohen Schäden, ineffiziente Ausführungen, kostspielige Nachbesserungen sowie Dispute im Gewährleistungsfall.
Zum Abschluss der Arbeiten steht der Fachhandwerker mit seinem Namen und seiner Qualifikation für die einwandfreie Ausführung ein. Er dokumentiert seinem Auftraggeber zum Abschluss, welches Dämmsystem er verwendet hat, und weist die Zulassung aller verwendeten Systemkomponenten nach – wichtige Qualitätsparameter, auf die sich der Hausbesitzer verlassen kann. Lassen Sie sich diese sogenannte “Unternehmererklärung” aushändigen. Es handelt sich dabei um die letzte Seite der “allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung” eines Wärmedämm-Verbundsystems.
Wer auf Nummer sicher gehen und Baufehler verhindern möchte, kann übrigens eine sogenannte Baubegleitung engagieren. Hierbei handelt es sich um Fachleute, die die korrekte Ausführung der einzelnen Arbeiten überwachen. So bleiben Hausbesitzer von bösen Überraschungen verschont und können mit der Sanierung dauerhaft Energie sparen. Eine solche Baubegleitung wird durch die KfW ebenfalls gefördert.
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie den gesamten Sanierungsprozess von einem Experten des Deutschen Energieberater-Netzwerks begleiten.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Fassadendämmung:
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