Die Entsorgung von Dämmplatten aus Polystyrol ist langfristig geregelt. Auch die mit dem früher verwendeten Flammschutzmittel HBCD versehenen Dämmabfälle können über 2017 hinaus verlässlich entsorgt werden.
Im Oktober letzten Jahres waren Polystyrol-Platten (Handelsname: “Styropor”) aufgrund von EU-Vorgaben zusammen mit anderen so genannten “POP”-Problemstoffen (Persistente organische Schadstoffe) als “gefährlicher Abfall” eingestuft worden. Sie durften deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt, sondern nur mit einer Sondergenehmigung in geeigneten Müllverwertungsanlagen verbrannt werden.
Dies hatte in einzelnen Regionen Deutschlands zu erheblichen Entsorgungsengpässen geführt, da nur wenige Anlagen die erforderliche Genehmigung besaßen und teils nun extrem hohe Vergütungen verlangten. In der Folge stellte dies Hausbesitzer und Sanierungsfirmen wie Dachdecker oder Fassadenbauer vor erhebliche Probleme.
Dieser abrupte Entsorgungsengpass hatte das Handwerk und mehrere Verbände zur Forderung veranlasst, eine tragfähige und dauerhafte Lösung herbeizuführen. Auf Anregung des Bundesrates wurde die Einstufung von HBCD als “gefährlicher Sondermüll” Ende 2016 befristet für ein Jahr ausgesetzt. Im Anschluss hatten die beteiligten Fachgremien und politischen Organe um eine umgehende und dauerhafte Neuregelung gerungen.
Mit Erfolg: Am 7. Juli 2017 haben sich Bund und Ländervertretungen auf bundeseinheitliche Entsorgungsvorschriften geeinigt und einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird die Entsorgung von Styropordämmplatten einfacher und preisgünstiger. Bestehen bleiben jedoch die Anforderungen an den zu führenden Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie zur “gemeinwohl-verträglichen Beseitigung”. Auch dürfen HBCD-belastete Styroporabfälle nicht mit anderem Bauschutt vermischt werden.
Die Verordnung trat am 1. August 2017, einen Monat nach ihrer Verkündung, in Kraft.
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