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ZU DEN HINTERGRÜNDEN DES
GEBÄUDEENERGIEGESETZES (GEG)

Peter Rathert, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und zuständig für technische Angelegenheiten Energie und Bauen, erklärt Ziele und Maßnahmen der Regierung.


"DER KOALITIONSVERTRAG SAGT GANZ EINDEUTIG, DASS DAS ANFORDERUNGSNIVEAU DER ENEV 2016 NICHT VERÄNDERT WERDEN SOLL."

21.02.2019 Als Leiter des Referats „Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten Energie und Bauen“ weiß Ministerialrat Peter Rathert genau, was das GEG ändern wird und was nicht, und das wichtigste: warum. (Letzte Änderung: 03.11.2020)



ÜBER DAS GEG

 

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Regierung das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell reformiert: Es ersetzt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und sorgt so für mehr Transparenz sowie Einheitlichkeit. Auch die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie wurde damit umgesetzt, welche die Festlegung eines energetischen Standards für Niedrigstenergiegebäude fordert. Das Gesetz trat am 1. November 2020 in Kraft.

Dieser Artikel bezieht sich auf den Entwurf vom November 2018. Verweise auf Änderungen, die sich im Gesetz nicht wiederfinden, sind kursiv gestellt.



Was würde sich durch die Einführung des jetzigen Entwurfs für den durchschnittlichen Eigenheimbesitzer ändern?

Peter Rathert: Was das Anforderungsniveau angeht, ändert sich gegenüber der EnEV 2016 nichts. Es wird, wenn der aktuelle Entwurf vom BMWi und BMI so beschlossen wird, eine Erleichterung beim Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude geben. Für den Planenden, der das Haus genehmigen lässt, wird damit Rechenaufwand vermieden.


Zudem planen wir eine sogenannte Innovationsklausel. Mit dieser können wir testen, wie es sich in der Praxis auswirkt, wenn wir CO2 als Anforderungsgröße einführen. Außerdem soll es eine "Quartierslösung" geben. Unter einem Quartier können mehrere Gebäude zusammengefasst werden. Diese müssen dann die Anforderungen für den Primärenergiebedarf insgesamt – also unabhängig von den einzelnen Gebäuden – einhalten. Dabei dürfen die Hausbesitzer teilweise sogar geringere Anforderungen hinsichtlich der Gebäudehülle erfüllen, solange die Gesamtbilanz stimmt. Diese befristete Lösung soll aufzeigen, welche Auswirkungen eine Quartierslösung konkret haben könnte.



Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode
Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode

Die EU-Richtlinie 2010/31/EU sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten ein Niedrigstenergieniveau festlegen sollen, dem Neubauten ab 2021 entsprechen müssen. Inwieweit wird diese Forderung berücksichtigt?

Peter Rathert: Der Koalitionsvertrag sagt ganz eindeutig, dass das Anforderungsniveau der EnEV 2016 nicht verändert werden soll. Das heißt, der Begriff “Niedrigstenergiegebäude” wird so definiert, wie es augenblicklich das Energieeinsparrecht vorgibt. Die Gebäuderichtlinie der EU fordert zudem, dass die eingeführten Niveaus kostenoptimal sein sollen. Mit unserem Ansatz liegen wir unseren Berechnungen entsprechend auf der sicheren Seite. Hätten wir stattdessen die Anforderungen erhöht, wäre nicht sicher gewesen, dass sich die dadurch entstehenden Kosten durch Einsparungen in überschaubaren Zeiträumen amortisieren. Hinzu kommt, dass die Baukosten durch eine verschärfte Regelung unweigerlich steigen würden. Die Baukostensenkungskommission, die sich in der letzten Legislaturperiode diesem Thema gewidmet hat, hatte vor der Verschärfung der EnEV im Jahr 2016 eine Baukostensteigerung von durchschnittlich 7 % prognostiziert. Welche Folgen die EnEV 2016 hinsichtlich der Baukosten tatsächlich hat, wissen wir noch nicht. Zu dem Thema gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Wir stützen uns jedoch auf das, was die Baukostensenkungskommission empfohlen hat.



Gefährdet der Verzicht auf eine Verschärfung der Anforderungen nicht die Klimaschutzziele der Regierung?

Sektorziele im Klimaschutzplan 2050

Peter Rathert: Das lässt sich so nicht behaupten. Würde man sich in dem Entwurf etwa am KfW 55-Standard orientieren, ließen sich nur sehr geringe CO2-Einsparungen erreichen. Wenn diese Verschärfung in fünf oder sechs Jahren umgesetzt werden würde, dann hätten wir lediglich fünf oder sechs Jahrgänge von Neubauten mit einem etwas weniger anspruchsvollen Niveau im Vergleich zum KfW 55-Standard. Das ist vergleichsweise wenig. Hinzu kommt, dass das Ordnungsrecht nur eins von vielen Instrumenten ist, um Klimaschutzziele zu erreichen. Viel wichtiger ist für uns die Förderung oder, ganz allgemein gesagt, das, was freiwillig gemacht werden kann. Wir müssen versuchen, durch finanzielle Anreize, Information, Beratung etc. einen hohen energetischen Standard zu forcieren. Man könnte im Grunde genommen ganz auf das Ordnungsrecht verzichten, wenn man großzügig fördern würde. Das Ordnungsrecht ist bestimmt nicht so maßgeblich für das Erreichen unserer Klimaziele wie vielfach geglaubt wird.



Die Geschäftsstelle "Energiesysteme der Zukunft", der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. und die Deutsche Energie-Agentur (dena) warnen in "Expertise bündeln, Politik gestalten – Energiewende jetzt!" davor, dass "Bestandsgebäude, die nach nicht ausreichenden energetischen Standards saniert werden, bis 2050 ein weiteres Mal saniert werden müssen. Das führt zu immensen Mehrkosten." Wie geht die Regierung mit solchen Überlegungen um?

Peter Rathert: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass möglicherweise bis 2050 nochmal saniert werden müsste. Aber das sind Überlegungen, die die Bundesregierung jetzt selbst nochmal anstellen will. Ganz klar ist, dass wir als BMI darauf achten müssen, dass wir die wichtigen anderen politischen Ziele auch im Auge behalten – nämlich 1,5 Millionen neue Wohnungen zu bauen, den preiswerten Wohnraum, der noch da ist, nicht zu verteuern und das Wohnen insgesamt bezahlbar zu halten. "Bezahlbarer Wohnraum" und die Klimaschutzziele sind uns gleichermaßen wichtig.



Wie sieht die Zukunft des GEG aus?

Peter Rathert: Wir hatten den Auftrag von der Bauminister- und der Umweltministerkonferenz, die bestehenden Regelungen zu vereinfachen und insgesamt mehr Transparenz zu schaffen. Das wird uns durch die Zusammenlegung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ein Stück weit gelingen. Doch nicht jede Vereinfachung, die man sich wünscht, können wir auch umsetzen. Dazu ist das ganze System einfach zu komplex. Auf jeden Fall werden wir in den nächsten Jahren intensiv prüfen, wie wir mit den Forderungen nach einem Übergang zu CO2 als Anforderungsgröße umgehen. Außerdem müssen die Primärenergiefaktoren auf eine neue Basis gestellt werden, Entwicklungen etwa im Bereich der Fernwärme neu justiert und das Thema graue Energie mit einbezogen werden.


Einiges davon konnten wir jetzt noch nicht umsetzen – auch mit Blick auf die Vorgabe des Koalitionsvertrags, das Anforderungsniveau unverändert zu lassen. Insofern ist dieser GEG-Entwurf ein erster wichtiger Schritt. Ein zweiter wichtiger Schritt wird dann in der nächsten Legislaturperiode folgen.


ÜBER PETER RATHERT

Ministerialrat Peter Rathert ist Referatsleiter des Referats BW I 3 “Gebäude- und Anlagentechnik; technische Angelegenheiten Energie und Bauen” im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).


11.01.2024 16:03:19

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