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DAS GEG UND DER KLIMASCHUTZ

Alles neu macht das GEG? Jan Karwatzki, Energieberater und Referent beim Öko-Zentrum NRW, erklärt den neuen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und, welche Auswirkungen eine Einführung haben könnte.


"WIR VERPASSEN MIT DIESEM ENTWURF, DEN KLIMASCHUTZ IM GEBÄUDEBEREICH WEITERZUENTWICKELN UND DAMIT EINEN BEITRAG ZU DEN KLIMAZIELEN ZU LEISTEN."

26.03.2019 Das neue Gebäuedeenergiegesetz (GEG) soll nächstes Jahr in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird es die aktuell geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablösen und in einem Gesetz gebündelt die Energieeffizienz von Gebäuden regeln. Damit ist der Einfluss des Gesetzes groß: zum einen auf den (zukünftigen) Hausbesitzer, der ein Gebäude bauen oder sanieren wird, zum andern auf den Klimaschutz. Der Energieberater und Architekt Jan Karwatzki hat sich mit dem neuen Entwurf auseinandergesetzt. (Letzte Änderung: 03.11.2020)



ÜBER DAS GEG

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Regierung das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell reformiert: Es ersetzt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und sorgt so für mehr Transparenz sowie Einheitlichkeit. Auch die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie wurde damit umgesetzt, welche die Festlegung eines energetischen Standards für Niedrigstenergiegebäude fordert. Das Gesetz trat am 1. November 2020 in Kraft.

Dieser Artikel bezieht sich auf den Entwurf vom November 2018. Verweise auf Änderungen, die sich im Gesetz nicht wiederfinden, sind kursiv gestellt.



Was werden Hausbesitzer, die ihr Gebäude dämmen wollen, in Zukunft beachten müssen?

Jan Karwatzki: So eindeutig lässt sich das nicht sagen, da bislang immer noch kein abgestimmter Entwurf der Bundesregierung für ein Gebäudeenergiegesetz vorliegt. Der derzeit kursierende Entwurf vom November 2018 befindet sich immer noch in der Ressortabstimmung. Es kann sich also bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch viel an der derzeitigen Version ändern. Doch in der Form, in der er jetzt vorliegt, sieht der Entwurf keinerlei Änderungen bei den Anforderungswerten für Sanierungen und nachträgliche Dämmungen vor. Die bisherigen Anforderungen der EnEV und auch alle Ausnahmeregelungen sollen unverändert erhalten bleiben. Auch bei den bisherigen Nachrüstverpflichtungen – der Dämmung oberster Geschossdecken, dem Austausch alter Heizkessel und der Dämmung wärmeführender Leitungen in unbeheizten Räumen – sind keinerlei Änderungen gegenüber den derzeitigen Regelungen der EnEV und auch keine zusätzlichen Nachrüstverpflichtungen zu erwarten. An den Auflagen für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Modernisierungsarbeiten an der Fassade durchführen wollen, ändert sich ebenfalls nichts: Bei Renovierungsarbeiten an einer Fassade (z.B. Ausbesserung des Putzes, neuer Anstrich) ist eine Dämmung weiterhin kein Thema. Lediglich wenn der Außenputz entfernt und komplett erneuert wird, muss die Fassade – wie bisher auch – gedämmt werden.



Was ist wirklich neu am GEG?

Jan Karwatzki: Die grundlegendste Neuerung ist sicherlich die Zusammenlegung der bisherigen Regelungen – also der EnEV, des EnEG und des EEWärmeG – in einem neuen Regelwerk. Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, der die teilweise bestehenden Dissonanzen der bisherigen Regelungen beseitigt und die Anwendung erleichtert.

Der zweite und sicherlich überraschendste Punkt ist das Ausbleiben einer Verschärfung der Anforderungen an Neubauten. Die EU verlangt, dass private Neubauten ab 2021 "Niedrigstenergiegebäude" sein sollen und spricht bei diesem Standard von einem "fast bei Null liegenden oder sehr geringen" Energiebedarf, der im Wesentlichen aus erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Für öffentliche Neubauten sollte dieser Standard laut EU-Richtlinie schon ab Anfang 2019 gelten. Mit dem vorliegenden Entwurf des GEG wird der seit 2016 geltende Neubaustandard der EnEV kurzerhand zum "Niedrigstenergiestandard" erklärt, der zumindest derzeit nicht weiter verschärft werden soll.

Eine dritte wichtige Neuerung ist aus meiner Sicht die sogenannte Innovationsklausel, mit der eine Umstellung der Anforderungen vom Primärenergiebedarf auf die CO2-Emissionen eines Gebäudes getestet werden soll. Sie erlaubt, im Einzelfall die bisherigen Vorgaben zu vernachlässigen, wenn stattdessen Höchstgrenzen für Treibhausgasemissionen und den Jahresenergiebedarf beachtet werden. Ich halte den Einbezug der Treibhausgasemissionen und eine stärkere Orientierung am Klimaschutz für sehr wichtig und hoffe, dass dieser Weg weiter verfolgt wird. Dabei muss die Gesetzgebung jedoch darauf achten, bei der Energieeffizienz nicht hinter das bisherige Anforderungsniveau zurückzufallen.


190 Mio. t CO2

setzte die Bereitstellung von Gebäudewärme im Jahr 2016 frei.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena)



Der sicherlich überraschendste Punkt ist das Ausbleiben einer Verschärfung der Anforderungen an Neubauten.

Jan Karwatzki, Architekt und Energieberater



Welche Probleme könnte die Einführung des aktuellen Entwurfs auslösen?

Jan Karwatzki: Für die tägliche Praxis von Neubauten und Sanierungen sehe ich keinerlei Probleme, da sich ja nur wenig ändert. Allerdings versäumen wir mit diesem Entwurf, den Klimaschutz im Gebäudebereich weiterzuentwickeln und damit einen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. Dies dürfte langfristig gesehen das größte Problem des derzeitigen Gesetzentwurfs sein. Die Dämmung von Gebäuden ist der entscheidende Schlüssel zur Steigerung der Energieeffizienz und für einen klimaneutralen Gebäudebestand unerlässlich. Bislang setzen wir in Deutschland bei diesem Thema fast ausschließlich auf Freiwilligkeit. Das wird sich auch mit dem GEG nicht ändern. Umso wichtiger ist die finanzielle Förderung, um in diesem Bereich nennenswert voran zu kommen. Daher ist es sehr ärgerlich, dass man mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden bislang nicht vorangekommen ist. Eine solche Förderung wäre ein wichtiger zusätzlicher Impuls, der deutlich mehr bringen kann als eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen.


Auszug aus dem Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode

Sie sehen also besonders bei der Förderung noch Handlungsbedarf?

Jan Karwatzki: Die Bundesregierung möchte die Energieeffizienz im Gebäudebereich durch den Dreiklang „Fordern, fördern und informieren“ voranbringen. Wenn eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen politisch nicht gewollt oder umsetzbar ist, steigt damit der Handlungsbedarf in den beiden anderen Feldern, also bei der finanziellen Förderung und bei der Information der beteiligten Akteure. Neben der bereits erwähnten steuerlichen Förderung wird derzeit an einem neuen Förderkonzept des Bundes gearbeitet, um die Förderung zu vereinfachen und effektiver zu gestalten. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, gerade bei der Wärmedämmung umfassende Aufklärungsarbeit zu leisten, um bestehende Vorurteile abzubauen. Die energetische Sanierung von Gebäuden muss sowohl für Investoren als auch Eigenheimbesitzer attraktiver werden, um die Sanierungsrate langfristig zu steigern und so den Klimaschutz voranzubringen.


Die Klimaschutzziele der Regierung im Vergleich zum aktuellen Stand


Entwicklung der Treibhausgasemissionen in allen Sektoren
Entwicklung des Primärenergiebedarfs

Laut Koalitionsvertrag verzichtet die Regierung auf eine Verschärfung der aktuellen Regelungen, um eine weitere Verteuerung der Mieten zu verhindern. Bedeutet das, dass sich bezahlbarer Wohnraum und Klimaschutz widersprechen?

Jan Karwatzki: Die hohen Mietpreise und derzeitige Knappheit von bezahlbarem Wohnraum sind im Moment tatsächlich ein großes gesellschaftliches Problem. Es ist aber aus meiner Sicht falsch, wenn man nun versucht, dieses Problem zu Lasten des Klimaschutzes zu bekämpfen. Der Bericht der Baukostensenkungskommission des Bundes hat gezeigt, dass die Mehrkosten durch gestiegene Anforderungen an die Energieeffizienz im Verhältnis zu anderen Kostentreibern marginal und für die Steigerung der Mietpreise nicht maßgeblich sind. Zugleich stehen diesen Mehrkosten Einsparungen gegenüber, welche die Mietnebenkosten reduzieren und somit direkt den Nutzern der Gebäude zu Gute kommen. Die im Gebäudebereich entstehenden Kosten zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen sind im Vergleich zu den Kosten anderer Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel relativ überschaubar.


ÜBER JAN KARWATZKI

Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki ist Energieberater und externer technischer Sachverständiger der KfW. Seit 2006 ist er beim Öko-Zentrum NRW tätig, einem selbstständigen Fachinstitut für Weiterbildung, Beratung und Ingenieurleistungen zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen und Sanieren. Als Leiter des Energiebereichs im Öko-Zentrum NRW berät er Kommunen und Unternehmen zur Energieeffizienz ihrer Gebäude und ist zudem bundesweit als Referent bei Seminaren und Vortragsveranstaltungen tätig.

Mehr Infos unter: http://www.oekozentrum-nrw.de/


11.01.2024 16:03:20

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