Mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ändert sich die Förderlandschaft für Neubau und Sanierungen grundlegend.
22.12.2020 Bis 2023 soll die aktuelle Förderlandschaft für energieeffiziente Gebäude stufenweise einheitlicher gestaltet werden. Gleichzeitig wird die Förderung weiterentwickelt – so werden beispielsweise die Effizienzniveaus anspruchsvoller und Aspekte wie Nachhaltigkeitszertifizierungen erstmals berücksichtigt. Erste Änderungen gelten bereits ab Anfang 2021: Mit dem Jahreswechsel ist das BAFA für Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zuständig.
Übergeordnetes Ziel der Umstrukturierung ist es laut BMWi, "noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor" zu setzen. Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und insbesondere weniger Komplexität sollen Eigentümer von Wohn- und Gewerbebauten Lust zum energetischen Bauen und Sanieren machen. Die Fördersätze werden allerdings nicht weiter angehoben, da sich diese bereits seit Januar 2020 auf einem sehr hohen Niveau bewegen.
Die BEG löst die vier bisherigen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab, die Effizienzsteigerungen bei Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien honoriert haben. An ihre Stelle treten drei neue Programme, jeweils eines für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Jedes Programm gibt es zukünftig als Kredit- und Zuschussvariante, wobei Kredite nach Abschluss der Einführung nur noch bei der KfW und Zuschüsse nur noch beim BAFA beantragt werden können. Das Förderangebot deckt sowohl Neubau- als auch Sanierungsvorhaben ab sowie die beraterische und planerische Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten.
Zusätzliche Prämien:
Sonstige Änderungen:
Die Umsetzung der BEG wird in mehreren Schritten erfolgen:
Zu diesem Stichtag startet die Zuschussvariante der BEG EM (Einzelmaßnahmen). Fördermittel für Wohn- und Nichtwohngebäude können ab diesem Zeitpunkt beim BAFA beantragt werden. Das Programm 430 der KfW wird teilweise eingestellt. Alle anderen Programme können weiterhin genutzt werden.
Im Juli wird mit der Einführung der BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) das Angebot vervollständigt. Auch die Kreditvariante der BEG EM startet. Alle diese Förderungen können bei der KfW beantragt werden. Gleichzeitig laufen die alten Programme von KfW und BAFA aus.
Das BAFA übernimmt zusätzlich die Zuständigkeit für die Zuschussvarianten der BEG WG und der BEG NWG, sodass in Zukunft das BAFA alle Zuschussvarianten verwaltet und die KfW alle Kreditvarianten.
Die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen wechselt von der KfW zum BAFA. Fördermittel für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, zur Einbindung von erneuerbaren Energien sowie Heizungsoptimierungen müssen ab sofort beim BAFA beantragt werden. Auch Zuschüsse für die Planung und Baubegleitung von Einzelmaßnahmen regelt das BAFA. Die Beantragung muss online erfolgen. Kredite werden aber weiterhin über das Programm 152 der KfW verwaltet.
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