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NEUGESTALTUNG DER FÖRDER-
PROGRAMME FÜR DÄMMUNG

Mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ändert sich die Förderlandschaft für Neubau und Sanierungen grundlegend.


ERSTE ÄNDERUNGEN TRETEN JANUAR 2021 IN KRAFT

22.12.2020 Bis 2023 soll die aktuelle Förder­landschaft für energie­effiziente Gebäude stufen­weise einheit­licher gestaltet werden. Gleich­zeitig wird die Förderung weiter­entwickelt – so werden beispiels­weise die Effizienz­niveaus anspruchs­voller und Aspekte wie Nachhaltigkeits­zertifi­zierungen erstmals berücksichtigt. Erste Änderungen gelten bereits ab Anfang 2021: Mit dem Jahres­wechsel ist das BAFA für Zuschüsse für Einzel­maßnahmen zuständig.

 

Über­geordnetes Ziel der Umstrukturierung ist es laut BMWi, "noch stärkere Anreize für Investitionen in Energie­effizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klima­ziele 2030 im Gebäude­sektor" zu setzen. Mehr Flexibilität, weniger Büro­kratie und insbesondere weniger Komplexität sollen Eigentümer von Wohn- und Gewerbe­bauten Lust zum energetischen Bauen und Sanieren machen. Die Förder­sätze werden allerdings nicht weiter angehoben, da sich diese bereits seit Januar 2020 auf einem sehr hohen Niveau bewegen.


DIE BEG IM ÜBERBLICK

Die BEG löst die vier bisherigen Programme der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) und des Bundes­amts für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) ab, die Effizienz­steigerungen bei Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien honoriert haben. An ihre Stelle treten drei neue Programme, jeweils eines für Wohn­gebäude, Nicht­wohn­gebäude und Einzel­maßnahmen. Jedes Programm gibt es zukünftig als Kredit- und Zuschuss­variante, wobei Kredite nach Abschluss der Einführung nur noch bei der KfW und Zuschüsse nur noch beim BAFA beantragt werden können. Das Förderangebot deckt sowohl Neubau- als auch Sanierungs­vorhaben ab sowie die beraterische und planerische Baubegleitung durch einen Energie­effizienz-Experten.



  • Für das Effizienzhaus Denkmal bestehen keine Anforderungen an den Wärmeschutz mehr.


Zusätzliche Prämien:

  • 5 % (Sanierung) oder 2,5 % (Neubau) für eine anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung – Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude" – (NH-Klasse).
  • 5 % (Sanierung) oder 2,5 % (Neubau) für eine besonders ambitionierte Beheizung des Gebäudes mit mindestens 55 % Wärme aus erneuerbaren Energien (EE-Klasse, nicht kombinierbar mit der NH-Klasse).
  • 5 % für eine schrittweise Sanierung (Einzelmaßnahmen) gemäß einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

 

Sonstige Änderungen:

  • Digitalisierungsmaßnahmen werden förderfähig.
  • Die Antragstellung kann online erfolgen.
  • Ein Antrag reicht künftig aus, um Förderungen für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Planungs- sowie Beratungsleistungen zu beantragen.
  • Der Zuschuss für Leistungen von Energieberatern (Baubegleitung, Nachweiserstellung, Zertifizierung) wird einheitlich 50 % betragen.


ZEITPLAN

Die Umsetzung der BEG wird in mehreren Schritten erfolgen:

Schritt 1 – 01.01.2021

Zu diesem Stichtag startet die Zuschuss­variante der BEG EM (Einzelmaßnahmen). Förder­mittel für Wohn- und Nicht­wohn­gebäude können ab diesem Zeitpunkt beim BAFA beantragt werden. Das Programm 430 der KfW wird teilweise eingestellt. Alle anderen Programme können weiterhin genutzt werden.

Schritt 2 – 01.07.2021

Im Juli wird mit der Einführung der BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) das Angebot ver­voll­ständigt. Auch die Kredit­variante der BEG EM startet. Alle diese Förderungen können bei der KfW beantragt werden. Gleichzeitig laufen die alten Programme von KfW und BAFA aus.

Schritt 3 – 01.01.2023

Das BAFA übernimmt zusätzlich die Zuständigkeit für die Zuschuss­varianten der BEG WG und der BEG NWG, sodass in Zukunft das BAFA alle Zuschuss­varianten verwaltet und die KfW alle Kreditvarianten.



DAS ÄNDERT SICH ZU JAHRESBEGINN

Die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen wechselt von der KfW zum BAFA. Fördermittel für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, zur Einbindung von erneuerbaren Energien sowie Heizungsoptimierungen müssen ab sofort beim BAFA beantragt werden. Auch Zuschüsse für die Planung und Baubegleitung von Einzelmaßnahmen regelt das BAFA. Die Beantragung muss online erfolgen. Kredite werden aber weiterhin über das Programm 152 der KfW verwaltet.

Wichtig zu wissen:

  • An den Förder­sätzen ändert sich dadurch nichts. Sie beträgt weiterhin 20 % der förder­baren Kosten. Maximal kann die Förderung jedoch 12.000 Euro betragen, statt bisher 10.000 Euro.
  • Die Förderung muss weiterhin vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Jedoch ändert sich der Stich­tag: Statt wie bisher der "Beginn der Bau­arbeiten" gilt nun die "Auftragserteilung" als Beginn des Vorhabens. Trotz der Verschiebung wird es keine Übergangsfrist geben.
  • Eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die für die Beantragung bei der KfW erstellt wurde, kann nicht für die Beantragung beim BAFA verwendet werden. Alte BzA verfallen. Das BAFA stellt für Experten online eigene Formulare zur Verfügung.
  • Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können bereits ab dem 01.01.2021 nicht mehr bei der KfW beantragt werden. Auch hier gibt es keine Übergangs­frist.
  • Dieselbe Maßnahme darf nicht gleich­zeitig mit einem Kredit (KfW) und einem Zuschuss (BAFA) gefördert werden.
  • Wer die neue Förderung über das BAFA nutzen will, kann trotz Förder­zusage der KfW auf diese verzichten und beim BAFA einen neuen Antrag stellen.


11.01.2024 16:04:51

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