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GEBÄUDEENERGIEGESETZ
JETZT IN KRAFT GETRETEN

Es ist offiziell: Am 01.11.2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und löst damit die Energieeinsparverordnung ab.


NEUES GESETZ FÜR HAUSBESITZER

30.10.2020 Endlich ist es soweit: Das Gebäudeenergiegesetz tritt zum 1. November in Kraft. Nach jahrelangem Hin und Her hatten Bundestag und Bundesrat im Juli das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Es vereinheitlicht die bisherigen Vorschriften des Energieeinsparrechts und löst so die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Mit dem GEG wird die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Diese besagt, dass alle Neubauten in der EU ab 2021 möglichst wenig Energie benötigen sollen. Die Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude bleiben mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes jedoch unverändert. Das umfasst auch die Anforderung an eine Dämmung. Dennoch hält die Reform einige Änderungen bereit. Eine kleine Übersicht dazu finden Sie in diesem Artikel.


DAS BLEIBT GLEICH

  • Die maximalen U-Werte von Außen­bauteilen ändern sich nicht:
    • Außen­wände: 0,24 W/(m2·K)
    • Dachflächen: 0,24 W/(m2·K)
    • Wände gegen Erd­reich: 0,30 W/(m2·K)
  • Oberste Geschoss­decken, die an unbeheizten Dachraum grenzen, müssen so gedämmt werden, dass sie den U-Wert von 0,24 W/(m2·K) nicht überschreiten. Anstelle der Geschossdecke kann auch das Dach gedämmt werden. Ein zwingender Anlass für die Nachrüstung ist ein Eigentümerwechsel.
  • Bisher ungedämmte Wärme­verteilungs- und Warm­wasser­leitungen müssen gedämmt werden.
  • Der maximale Jahres-Primär­energie­bedarf für Heizung, Warm­wasser­bereitung, Lüftung und Kühlung von Neu­bauten bleibt bei 75 % des Referenz­gebäudes.

Bei unbeheizten Dachräumen sollte die oberste Geschossdecke gedämmt werden.
Bei unbeheizten Dachräumen sollte die oberste Geschossdecke gedämmt werden.

Durchführen können das informatorische Beratungsgespräch alle, die Energieausweise ausstellen dürfen – das umfasst vor allem Energieberater, Fachhandwerker und Sachverständige.
Durchführen können das informatorische Beratungsgespräch alle, die Energieausweise ausstellen dürfen – das umfasst vor allem Energieberater, Fachhandwerker und Sachverständige.

DAS ÄNDERT SICH DURCH DAS GEG

  • Werden Außen­bauteile wie Wände erneuert oder saniert, dürfen sie nach Abschluss der Arbeiten die vorge­schriebenen maximalen U-Werte nicht über­schreiten. Dies kann eine nachträgliche Dämmung notwendig machen. Die Vorschrift greift nicht, wenn weniger als 10 Prozent erneuert werden.
  • Wer Änderungen an mehr als 10 Prozent der/s Außen­bauteile/s vornimmt, muss sich noch vor Beauf­tragung der Planung beraten lassen. Jeder, der zur Aus­stellung von Energie­ausweisen berechtigt ist, kann dieses Beratungs­gespräch durch­führen. Voraus­setzung ist, dass die Beratungs­leistung unent­geltlich angeboten wird.
  • Beim Verkauf von Wohn­gebäuden muss der Käufer ebenfalls ein infor­matorisches Beratungs­gespräch zum Energie­ausweis wahrnehmen.
  • Alternativ kann nun der energetische Nachweis auch über die Treib­haus­gas­emissionen des Gebäudes und den Jahres-End­energie­bedarf erfolgen (Innovationsklausel).

Weitere Änderungen betreffen eine neue Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Neubau und das Verbot von Öl- und Kohleheizungen.




Die Vorschriften des GEG im Überblick

In dieser Übersicht finden Sie die wesentlichen Bestimmungen des GEG für Hausbesitzer von bereits gebauten Immobilien verständlich zusammengefasst!



UND IN ZUKUNFT?

Bis 2023 sollen die An­forderungen an Neu- und Bestands­bauten überprüft und an­schließend gegebenen­falls weiter­entwickelt werden. Auch manche Regelungen wie die Innovations­klausel wurden von der Regierung bis 2023/2025 befristet, um so neue Ansätze zu testen.



HAUSBESITZER ENTSCHEIDEN(D)

Fest steht: Wer sich für eine energie­effiziente Gebäud­ehülle entscheidet, entscheidet sich auch für die Umwelt. Denn ohne Mit­wirkung des Gebäude­bereichs an der Reduzierung der CO2-Emissionen sind die Klima­ziele nicht erreichbar. Je effizienter die Gebäude­hülle aus­gestaltet ist, desto größer ist der Beitrag. Deswegen nutzt der Staat zusätzlich zu den Vorschriften großzügige Förderungen als Anreiz, besser zu dämmen als vorge­schrieben. So wurden beispiels­weise in 2020 die Förder­sätze der KfW erhöht und die Steuerförderung ins Leben gerufen. Für das Klima bedeutet das: Jetzt sind die Haus­besitzer gefragt.



11.01.2024 16:04:31

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