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NOCH MEHR FÖRDERUNG FÜR WÄRMEDÄMMUNG

Fördern statt fordern – so lautet der aktuelle Kurs der Regierung. Für Hausbesitzer heißt das: Ab 2020 lohnt sich Dämmen erst recht.


SO EINFACH WAR SPAREN NOCH NIE!

 

24.01.2020 Das neue Jahr fängt gut an: Im Januar gab es gleich zwei große Neuerungen in der Förderlandschaft rund um die Wärmedämmung. Direkt zum Jahresbeginn trat die Steuerförderung in Kraft, mit der Hausbesitzer über drei Jahre verteilt die neue Wärmedämmung von der Steuer absetzen können. Seit 24. Januar 2020 gibt es zudem mehr Geld von der KfW – sowohl die Tilgungs- als auch die Investitionszuschüsse wurden deutlich angehoben.

Mit der umfassenden Verbesserung der Förderlandschaft verfolgt die Politik wichtige nationale Ziele. Denn der Gebäudebereich ist derzeit für einen wesentlichen Teil der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich. Sollen die Klimaziele 2050 noch erreicht werden, muss der Energiebedarf unserer Häuser deutlich reduziert werden. Aus diesem Grund waren beide Neuerungen Teil des Maßnahmenkatalogs der Regierung ("Klimapaket") vom Herbst 2019. Jetzt ist es an den Hausbesitzern, den Erfolg des Klimapakets sicherzustellen: Häuser dämmen, Energie sparen, Klima schützen – und ganz nebenbei den Geldbeutel schonen.



KFW: HÖHERE ZUSCHÜSSE FÜR ENGAGIERTE ENERGIE­SPARER

Die KfW unterstützt Hausbesitzer mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten bei der Wärmedämmung ihrer Immobilie. Gefördert werden Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen sowie die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Besonders geeignet sind diese Programme für engagierte Energiesparer, da für die Inanspruchnahme ambitionierte Effizienz-Vorgaben über dem GEG-Niveau gelten.

Ab 24. Januar 2020 profitieren Hausbesitzer nun von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie von einer Steigerung des maximalen Kreditbetrags.

 

Die Änderungen auf einen Blick:

 

Für Kredite (Programm 151/152):

  • Der maximale Kreditbetrag für Effizienzhaus-Sanierungen steigt von 100.000€ auf 120.000€ an.
  • Der Tilgungszuschuss für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen steigert sich um 12,5%.

 

Für Investitionszuschüsse (Programm 430):

  • Die förderfähigen Investitionskosten für Effizienzhaus-Sanierungen werden um 20.000€ auf 120.000€ erhöht.
  • Der Investitionszuschuss für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen steigert sich um 10%.

 

Abgesehen von der Höhe der Förderung bleibt allerdings alles beim Alten. Unter anderem bedeutet das:

  • Weiterhin verpflichtend ist die Beratung und Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten.
  • Die KfW-Förderung muss vor Beginn der Arbeiten beantragt und genehmigt werden.
  • Die Beantragung erfolgt im Zuschussportal oder über die Hausbank.



SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM FÖRDERANTRAG

In dieser Übersicht haben wir die wichtigsten Schritte auf Ihrem Weg zur Förderung als PDF zusammengefasst. Alternativ können Sie sich auch alles online in unserem Beitrag nachlesen.



STEUERFÖRDERUNG: DIE UNKOM­PLIZIERTE ALTERNATIVE

Für wen eine KfW-Förderung nicht das richtige ist, der hat seit 01. Januar 2020 mit der Steuerförderung eine neue Alternative. Bei der steuerlichen Förderung können die Kosten für eine neue Wärmedämmung (Kosten der Anbringung und des Materials) nun über drei Jahre verteilt in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Darunter fallen Maßnahmen zur Dämmung von Fassade, Dach und Geschossdecke. Zurückerstattet werden im ersten und zweiten Jahr jeweils 7%, im dritten Jahr 6%. In Summe ist also eine Förderung von 20% der Investitionssumme, aber maximal 40.000€ möglich. Wichtig ist, dass das geförderte Gebäude vom Besitzer selbst bewohnt wird. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen durchgeführt, dass die Einhaltung der technischen Anforderungen bescheinigt.
  • Die Immobilie befindet sich in der EU oder dem Europäischen WIrtschaftsraum.
  • Die Immobilie ist bei der Durchführung der wärmedämmenden Maßnahme älter als zehn Jahre alt.
  • Eine bereits bezahlte Rechnung inklusive der Anschrift der Immobilie liegt in deutscher Sprache vor.
  • Die Sanierung muss nach dem 31.12.2019 begonnen worden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein.

Im Gegensatz zur KfW muss die Förderung nicht im Voraus beantragt werden. Das Hinzuziehen des Energieberaters ist darüber hinaus nicht mehr zwingend, wird aber dennoch mit bis zu 50% der Aufwendungen gefördert, da eine Energieberatung wesentlich zum Erfolg der Sanierung beiträgt. Die Steuerförderung ist nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar. Mehr Informationen zur Steuerförderung erhalten Sie in unserem Beitrag.




STEUERFÖRDERUNG LEICHT GEMACHT

Auch wenn der Weg zur Förderung manchmal steinig scheint, mit dem richtigen Vorgehen ersparen Sie sich viel Arbeit und unnötige Überraschungen. Deswegen haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte in einem übersichtlichen PDF zusammengefasst.



DÄMMEN JA – ABER NICHT IRGENDWIE

Sowohl für die Inanspruchnahme der KfW-Förderungen als auch der Steuerförderung werden bestimmte Anforderungen an die Dämmung gestellt. Hausbesitzer sollten schon bei der Planung sicherstellen, dass die Dämmung den Vorgaben entspricht. Empfehlenswert ist es, bei der Planung und Ausführung einen Energieberater hinzuzuziehen, der Sie mit Rat und Tat unterstützt. Denn eine Dämmung ist ein komplexer Eingriff in das Gesamtgefüge Ihrer Immobilie. Ein Energieberater berücksichtigt Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Maßnahmen und hilft dabei, Schäden vorzubeugen.



DIE ROLLE DER DÄMMUNG

Eine Frage ist noch offen: Warum ist eine Dämmung so wichtig für den Klimaschutz?  Emissionen entstehen im Gebäudebereich vor allem durch die Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Energie, da dies vor allem mithilfe von fossilen Energieträgern geschieht. Eine vollständige Deckung unseres Bedarfs mit erneuerbaren Energieträgern ist derzeit nicht möglich und auch in naher Zukunft nicht erreichbar. Aus diesem Grund müssen die Gebäude effizienter werden, um den erneuerbaren Energien den Weg zu ebnen. Beim Haus gibt es zwei Ansatzpunkte, mit denen sich die Effizienz steigern lässt: Die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Sinnvoll ist es hierbei, zuerst die Gebäudehülle zu verbessern, also zu dämmen sowie die Fenster und Türen zu erneuern. Anschließend kann dann die Anlagentechnik an den geringeren Bedarf angepasst werden. Im Umkehrschluss heißt das: Jede gedämmte Fassade ist ein erster Schritt zu mehr Klimaschutz.



11.01.2024 16:04:06

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