Ein Gastbeitrag der KfW über die Vorteile von Wärmedämmung bei hohen Heizkosten und attraktive Förderprogramme.
Hausbesitzer, die ihre Heizkosten dauerhaft senken wollen, sollten jetzt einen sachverständigen Energieberater hinzuziehen: Er betrachtet das Gebäude als Gesamtsystem mit allen seinen Besonderheiten und empfiehlt konkrete Maßnahmen für eine energieeffiziente Sanierung. Für die kommenden Jahre rechnen Experten mit weiter steigenden Kosten für die Öl- oder Gasversorgung.
Jeweils bis zu einem Drittel der Wärme entweicht durch Fenster und Wände, 10 bis 20 % Wärme gehen durch das Dach verloren: Man heizt “für draußen”. Zum Beispiel spart ein nach den KfW-Standards saniertes Zweifamilienhaus aus den 1970er Jahren in nur 10 Jahren rund 35.000 € Energiekosten gegenüber einem unsanierten Altbau. Hausbesitzer sollten diese Zahlen bei der Entscheidung für eine Wärmedämmung ins Kalkül ziehen.
Sie amortisieren sich in der Regel innerhalb weniger Jahre. Zum Beispiel beim Fußboden: Ist im Erdgeschoss der Boden kalt, dann kommt die Kälte aus dem Keller. Energiesparende Abhilfe schafft Dämmmaterial, das unter der Kellerdecke angebracht wird. Bei einem nicht ausgebauten Dachboden wird Dämmmaterial auf dem Boden verlegt, so kann keine Wärme durch das Dach entweichen. In der Dämmung der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke sehen Fachleute in jedem Fall eine wirtschaftliche, effektive Wärmeschutzmaßnahme.
Und wenn ohnehin eine Fassadenrenovierung ansteht, dann sollten Hausbesitzer diese Chance zur Dämmung nutzen. Die Mehrkosten für die Dämmung liegen dann bei 30% bis 50% ohnehin anfallenden Ausgaben. Eine dauerhafte Heizkostenersparnis ist allerdings nicht das einzige Argument, das für eine energetische Sanierung spricht: Nach der Sanierung ist das Haus behaglicher und bietet deutlich mehr Wohnkomfort. Zudem steigt der Wert der Immobilie.
Bis Ende dieses Jahres müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die nicht die DIN-Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, gedämmt werden. Davon nicht betroffen sind Hausbesitzer, die im eigenen Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten leben und das Haus schon vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben. Die Nachrüstpflicht gilt jedoch bei einem Eigentümerwechsel mit einer Frist von zwei Jahren.
Wird bei einem Gebäude, das vor 1984 errichtet wurde, eine Außenwand gedämmt, dann muss dies nach dem aktuellen Standard der Energieeinsparverordnung geschehen (Anm. der Redaktion: Inzwischen wurde die Verordnung durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.). Wer nicht Wärmedämmen will, braucht dies auch nicht zu tun, solange er keine Änderungen an der Außenwand vornimmt - und heizt weiterhin "für draußen".
Weiterhin besteht die Verpflichtung zur Isolierung von freiliegenden Heizrohren in unbeheizten Räumen wie etwa dem Keller. Darüber hinaus müssen alte Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, ausgetauscht werden, wenn sie nicht bereits Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen. Beides gilt jedoch nicht in Ein oder Zweifamilienhäusern, die vom Eigentümer seit 2002 selbst bewohnt werden. Bei einem Eigentümerwechsel muss die Dämmung vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden.
Wer seine Immobilie jetzt energetisch saniert, profitiert von Fördermitteln, die so attraktiv sind wie noch nie. Bereits zwei Mal hat die KfW in diesem Jahr ihre Förderung verbessert, zuletzt Anfang August. Im Programm “Energieeffizient Sanieren - Kredit” beträgt der Darlehenshöchstbetrag nun 100.000 € pro Wohneinheit (Anm. d. Redaktion: seit dem 24.01.2020 sind es 120.000 €), die Zuschüsse für KfW-Effizienzhäuser wurden um fünf %punkte angehoben, und für Einzelmaßnahmen, die mit dem Kreditprogramm finanziert werden, gibt es ab sofort einen Tilgungszuschuss von 7,5 % (Anm. d. Redaktion: seit dem 24.01.2020 sind es 20 %). Der für zehn Jahre feste Effektivzinssatz für einen Sanierungskredit beträgt derzeit 0,75 % pro Jahr – und ist damit so günstig wie noch nie.
Immobilienbesitzer, die eine energetische Sanierung aus eigenen Mitteln stemmen, können jetzt einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 € (Anm. d. Redaktion: seit dem 24.01.2020 sind es 48.000 €) etwa für ihre Eigentumswohnung oder maximal 60.000 € (Anm. d. Redaktion: seit dem 24.01.2020 sind es 96.000 €) für ihr Zweifamilienhaus erhalten. Das sind in Summe starke Argumente für eine energetische Gebäudesanierung.
Für eine Vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten Energieberater in Ein- oder Zweifamilienhäusern gewährt die BAFA einen Zuschuss von bis zu 800 €, doppelt so viel wie bisher (Anm. d. Redaktion: seit dem 02.01.2020 sind es 1.300 €).
Eine Liste der durch die KfW geförderten energetischen Einzelmaßnahmen kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden.
Einen Überblick über die Investitionszuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen über Zuschüsse für die sachverständige Baubegleitung einer Sanierungsmaßnahmen (bis zu 4.000 € pro Vorhaben) erhalten Sie per Klick auf den folgenden Link.
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